Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke senken die Tarife für Strom, welcher von privaten Solaranlagen in das Netz eingespiesen wird. Sie begründen den Schritt damit, dass der Bund das vorschreibe. Recherchen des Regionaljournals zeigen aber, dass dies nicht stimmt.
Eine Verfügung des Bundes «zwingt uns zur Anpassung unserer Rücklieferungspreise», schreiben die SAK den Betroffenen Solaranlagenbesitzern. Die entsprechende Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom legt jedoch lediglich das gesetzliche Minimum fest und das sind 4.23 Rp./kWh. Dass die SAK nun ihre Tarife von heute 15 Rp./kWh auf neu 4.23 Rp./kWh senken, ist ihr recht. Zu diesem Schritt gezwungen sind die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke aber nicht. Höhere Tarife seien möglich, sagt Renato Tami, Geschäftsführer von der ElCom.
Auf Anfrage des Regionaljournals begründet die SAK ihren Entscheid mit wirtschaftlichen Überlegungen. Mehrkosten, welche durch höhere Tarife entstehen würden, dürfen nicht über die Grundversorgungstarife auf die Stromkunden abgewälzt werden.