Bauernfrauen sind oft sozial schlecht abgesichert. Im Fall einer Scheidung, Krankheit oder Invalidität droht ein finanzielles Loch. Im Konzept für die Agrarpolitik 2022-2025 verlangt der Bundesrat nun, dass auf dem Hof mitarbeitende Frauen eine Zweite oder Dritte Säule erhalten sollen.
Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Christine Bühler, Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV): «Damit wird anerkannt, dass Bäuerinnen selbständige Personen und nicht nur ein Anhängsel des Betriebs sind.»
Noch immer aber gibt es in Teilen der Bauernschaft Widerstand gegen eine ausreichende soziale Absicherung der Frauen. Bühler stellt aber fest, dass schon viele Bauern auf freiwilliger Basis gehandelt haben. Ein entsprechendes Modell könne seit längerem gewählt werden. Es werde von vielen in Anspruch genommen und sei auch steuerlich interessant. Die Bauern wehrten sich ja auch nicht dagegen, dass sie sich selber absichern müssen, betont Bühler.
Die Bauern wehren sich ja auch nicht dagegen, dass sie sich selber absichern müssen.
Eine zwiespältige Argumentation
Und was ist mit all jenen Bauern, die ihr Geld lieber in den Betrieb investieren als in die 2. oder 3. Säule der Frau? Laut Bühler hat sich schon oft gezeigt, dass sie besser in die Altersvorsorge investiert hätten, wo sie über das Splitting auch einen gewissen Anspruch haben – «anstatt in Maschinen und teure Anschaffungen, die sich schlussendlich dann auch nicht so lohnen, wie sie sich das vorgestellt haben».
Das nächste Ziel
Bühler stellt fest, dass es einen Lohn braucht, wenn man von beruflicher Vorsorge und gar überobligatorischer Vorsorge für Bäuerinnen spricht. Der Lohn garantiere dann auch den Anspruch auf eine Mutterschaftsversicherung, was bei den Bäuerinnen im Moment nicht der Fall sei. «Und das wäre dann unser nächstes Anliegen», schliesst SBLV-Präsidentin.