Das Wichtigste in Kürze:
- Für eine Bodenrettung müssen Patienten im Kanton St.Gallen am meisten bezahlen. Für 50 Kilometer werden über 2000 Franken verrechnet.
- Das ist mehr als doppelt so viel als etwa im Aargau, Jura oder Tessin.
- Der Preisüberwacher kritsiert gegenüber «Kassensturz» die «stossenden» Preisunterschiede.
Ein Tauchgang im Walensee wurde für Hobbytaucher Alfred Suter unvermittelt zum Notfall. Es ging alles gut, bis er daheim war: «Ich habe mich gesetzt und konnte nicht mehr aufstehen. Mir war schwindlig, ich verlor das Gleichgewicht.» Sein Bruder brachte ihn zur Notärztin. Der Verdacht: Eine Hirnschädigung durch zu schnelles Auftauchen. Die Ärztin bestellte eine Ambulanz. Mit Blaulicht und Martinshorn wurde Alfred Suter 62 Kilometer ins Spital St. Gallen gefahren.
Krankenkasse übernimmt nur 500 Franken
Die Rechnung für den Einsatz der Ambulanz war ein Schock: Über 2400 Franken – nur für den Transport. An diesen Kosten beteiligt sich die Krankenkasse mit maximal 500 Franken. «2444 Franken ist ein Monatslohn von einer Coiffeuse oder von einem Arbeiter wie mir ein halber Monatslohn, das konnte ich nicht akzeptieren.»
Der Einsatz eines Ambulanzfahrzeuges ist immer teuer. Besonders viel kostet die Fahrt im Kanton St. Gallen. Das zeigt der «Kassensturz»-Vergleich für eine Fahrt über 50 Kilometer. Die Unterschiede von Kanton zu Kanton für die sogenannte Bodenrettung sind enorm:
Im Kanton St. Gallen werden den Patienten die teuersten Preise der Schweiz verrechnet. Der Leiter Rettung Günter Bildstein erklärt: «Rettung St. Gallen bietet verschiedene Leistungen an: Notrufzentrale, Notruf 144, eine Katastrophenvorsorge.» Zudem erhalte Rettung St. Gallen keine öffentlichen Gelder für den Rettungsdienst, wie das in anderen Kantonen der Fall sei.
«Stossende Preisunterschiede»
Preisüberwacher Stefan Meierhans kritisierte bereits 2014 die grossen Preisunterschiede bei Bodenrettungen. Er fordert Transparenz bei den Tarifen und dass überprüft werden muss, wie wirtschaftlich die Rettungsdienste arbeiten: «Wir haben festgestellt, dass die Unterschiede für vergleichbare Leistungen sehr gross sind, dass das Doppelte oder sogar mehr bezahlt werden muss.»
Dies sei stossend, weil ein Teil durch die obligatorische Krankenversicherung mitfinanziert werden müsse. «Im Gesetz steht, dass nur wirtschaftliche Leistungserbringer Vergütungen erhalten sollen. Unter diesem Hintergrund muss man sich fragen, wenn gleiche Leistungen so unterschiedlich bepreist werden, wo ist da die Wirtschaftlichkeit oder die Prüfung der Wirtschaftlichkeit.»
Hilfreiche Links:
Ambulanzrechung in Raten abstottern
Alfred Sutter verbrachte zwei Tage auf der Notfallstation, danach wurde er gesund entlassen. Seither bewegt er sich nur noch auf dem Trockenen. Seine Tauchutensilien hat er verkauft. «Ich interpretiere das als einen Fingerzeig – es ist Zeit zum Aufhören.» Seine Rechnung für die Ambulanz stottert er in Ratenzahlungen ab, Monat für Monat.
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