- Bei der SRF-Sendung «Arena» vom 24. Februar über die Glaubwürdigkeit der Medien wurde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das ist das Urteil von Ombudsmann Roger Blum.
- Gegen die Sendung gingen fast 500 Beschwerden ein – so viele wie noch nie.
Kritisiert wurde bei der Sendung vor allem der Umgang von Moderator Jonas Projer mit seinem Gast Daniele Ganser. Der Historiker und Publizist sei in der Sendung zum Thema «Trumps Krieg gegen die Medien» unfair und diskriminierend behandelt und als Verschwörungstheoretiker diffamiert worden.
Die übrigen Hauptpersonen wurden neutral mit ihrer Haupttätigkeit vorgestellt, Ganser dagegen als «umstrittener Publizist». Damit habe sich die Redaktion bei den übrigen Gästen referierend verhalten, im Bezug auf Ganser aber kommentierend. Das sei nicht sachgerecht, schreibt Ombudsmann Roger Blum.
Mail durfte nicht gezeigt werden
Weiter wurde auch eine Mail von Ganser ohne seine Zustimmung veröffentlicht. Das bezeichnet der Ombudsmann als doppelten Regelverstoss. Erstens sei es nicht fair gewesen, eine E-Mail, die eigentlich zum Privatbereich gehört, ohne Einwilligung des Verfassers im Fernsehen zu veröffentlichen. Zweitens sei es nicht fair gewesen, den zweiten Teil der E-Mail wegzulassen. Auch dies sei ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllt
Es sei jedoch zulässig, den einen Gast kritisch zu befragen, mit dem andern aber kein solches «Kreuzverhör» durchzuführen. Allerdings gebe es zwei Ausnahmen: Bei Sendungen vor Wahlen und Abstimmungen und bei Sendungen, in denen das Fernsehen selber das Thema ist.
Und genau letzteres sei bei der Arena-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien» der Fall gewesen. Zum einen ging es um den Berufsstand des Moderators, zum anderen um das eigene Haus, um Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Dabei verteidigte Projer die Position von SRF. «Er war folglich Partei und nicht mehr Schiedsrichter», schreibt der Ombudsmann.
Wenn ein Sender sich selbst thematisiere, sei dies besonders heikel und verpflichte zu besonderer journalistischer Sorgfalt. «Diese besondere journalistische Sorgfaltspflicht war in dieser Phase der Sendung, als Dr. Daniele Ganser mehrfach angegriffen wurde, nicht erfüllt.»
Lernen gehört dazu
«Wir haben in unserer Stellungnahme die Sicht der Redaktion dargelegt – der Ombudsmann hat anders entschieden», so Jonas Projer, Redaktionsleiter «Arena» zum Entscheid. «Nun gilt es, die Lehren aus dem Fall zu ziehen, um bei einem vergleichbaren nächsten Mal eine bessere ‹Arena› zu machen.»
Zu den Folgen für den Moderator schreibt der Ombudsmann: «Auch ein ausgezeichneter Moderator kann mal scheitern.» Es sei ein Wesenselement der schweizerischen politischen Kultur, dass man die Probleme nicht einfach mit Rücktritt löst, sondern damit, dass man lernt und sich verbessert.
«Selbstverständlich setzen wir uns selbstkritisch mit dem Schlussbericht des Ombudsmannes auseinander», sagt Tristan Brenn, Chefredaktor TV. «Jonas Projer ist kein langweiliger Stichwortgeber, sondern ein hervorragender, kritischer und profilierter Journalist. Und das braucht es in der ‹Arena›.»