Seit 2001 sind insgesamt 56 Personen aus der Schweiz ausgereist, um sich am «heiligen Krieg» zu beteiligen. 16 dieser so genannten Dschihad-Reisenden sind inzwischen möglicherweise in die Schweiz zurückgekehrt. Wie gefährlich sie sind, weiss niemand genau.
Nach einer Erhebung des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sprechen die Experten von vier neuen Fällen, allein seit der Erhebung im Oktober. Dafür konnten drei als unbestätigt von der Liste gestrichen werden.
Dschihad-Reisen haben seit Anfang Jahr eine noch nie dagewesene Dimension erreicht.
32 der Dschihad-Reisenden begaben sich gemäss NDB nach Syrien und in den Irak, 24 nach Afghanistan, Pakistan, Jemen oder Somalia. Sechs von ihnen sind tot.
Jacques Repond spricht von einer«ernsten Lage». Der stellvertretende Chef der Bundeskriminalpolizei ist auch Leiter der neu gegründeten Task-Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisen. «Das Phänomen dschihadistisch motivierter Reisen hat seit Anfang Jahr eine noch nie dagewesene Dimension erreicht», sagt er.
Bei den Rückkehrern tappt man im Dunkeln
Die Zahl der Rückkehrer hat der Nachrichtendienst gegenüber den Zahlen vom Oktober um eine Person nach unten korrigiert.
Bisher konnte allerdings erst ein einziger Fall bestätigt werden. Bei den übrigen 15 Personen konnte entweder die dschihadistische Motivation nicht nachgewiesen werden oder der Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Der NDB gehe den unbestätigten Fällen weiterhin nach, heisst es in der Mitteilung. In der Zwischenzeit versucht die neu gegründete Task Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisen dem Problem Herr zu werden.
Mit 5-Phasen-Reiniger gegen Dschihad-Tourismus
Primäres Ziel ist es, Dschihad-Reisende an der Ausreise und an der Begehung von Straftaten in Konfliktgebieten zu hindern. In der Task Force tauschen die beteiligten Behörden ihre Informationen aus und koordinieren die Anstrengungen im Kampf gegen den Dschihad-Tourismus.
Daneben hat die Gruppe den Auftrag, einen Massnahmenkatalog für die operativen Behörden zu erarbeiten.
«Wir definieren, welche Massnahmen bereits vorhanden sind und welche wir noch brauchen», sagte Repond. Dabei würden fünf Phasen unterschieden: Radikalisierung, Reise in Konfliktregionen, Einsatz, Rückkehr und die Zeit nach der Rückkehr.
In gewissen Bereichen gibt es laut dem Task-Force-Leiter schon heute gute Instrumente. Um dem Phänomen längerfristig Herr zu werden, muss sich nach Ansicht Reponds aber auch die Gesetzeslage anpassen.
Ein Gesetz tut Not
Vom dringlichen Gesetz zum Verbot von Al-Kaida und Islamischer Staat verspricht sich Repond auf operationeller Ebene wenig, da diese Organisationen schon heute verboten sind. Auf politischer und strategischer Ebene werde das Gesetz sicher ein Zeichen setzen, sagte er.
Das dringliche Gesetz, über das die eidgenössischen Räte in der Wintersession entscheiden, verbietet Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung, Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.