- Seit einem halben Jahr gilt in der Schweiz ein Inländervorrang. Das heisst, Branchen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit sollen zuerst inländische Arbeitslose anstellen.
- Erst nach einer Frist von fünf Tagen dürfen die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben werden.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat erstmals eine ausführlichere Bilanz zu dieser Stellenmeldepflicht gezogen.
Die Prozesse seien etabliert, die Arbeitgebenden würden die offenen Stellen melden, sagt der Leiter der Direktion Arbeit beim Seco, Boris Zürcher.
Doch – ob dadurch inländische Arbeitssuchende tatsächlich einen Vorsprung erhalten, wie dies die Zuwanderungsinitiative wollte, sei ungewiss.
Es gebe verschiedene Ziele, die mit der Stellenmeldepflicht erreicht werden könnten, so Zürcher. Aber bundesintern sei man sich uneinig, welche Ziele verfolgt werden sollten.
Arbeitgeber in der Pflicht
Für Travail.Suisse ist aber klar, dass insbesondere die Wirkung der Stellenmeldepflicht interessant sein wird. So sind die Arbeitgeber in der Pflicht, nicht nur ihre offenen Stellen den RAV zu melden, sondern dann auch tatsächlich aus den arbeitslosen Personen zu rekrutieren.
Travail.Suisse ist nach wie vor überzeugt, dass die Stellenmeldepflicht ein geeignetes Instrument zur Stärkung der öffentlichen Arbeitsvermittlung darstellt, welches die Chancen von bisher auf dem Arbeitsmarkt diskriminierten Gruppen erhöht.
Gefordert wird im Verlauf dieses Jahres eine vertiefte Analyse der Effekte und Wirkungen der Stellenmeldepflicht und eine seriöse Prüfung von weiteren Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitslosen.