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Abklärung für IV-Rente Bund erhöht Hürde für IV-Gutachter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bund schreibt neu vor: IV-Gutachter, die Traumapatienten beurteilen wollen, müssen eine anerkannte und aufwändige Zusatzausbildung zum Neuropsychologen absolviert haben.
  • Ob und wieviele ungenügend qualifizierte Gutachter bislang in diesem Bereich gearbeitet haben, ist unklar. Der Bund sagt, man habe auch ohne Regelung darauf geachtet, dass die Gutachter ausreichend qualifiziert gewesen seien. Kritiker sehen das anders.

Es geht um die heiklen, umstrittenen IV-Fälle, um psychische Probleme. Zum Beispiel der Fall eines zweifachen Familienvaters aus dem Kanton Thurgau, dessen Leben von einem Tag auf den anderen aus der Bahn geraten ist.

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Nach einem Überfall kämpft der frühere Chef eines Sportartikelgeschäfts mit plötzlichen Aussetzern und unerklärlichen Krampfanfällen: «Ich lag in Fötusstellung auf den Boden oder fiel bewusstlos die Treppe hinunter», erzählt der Mann, der anonym bleiben möchte, gegenüber Radio SRF.

Kindheitstrauma ist schuld an Blackouts

Die Ärzte und Psychologen, die ihn nach dem Überfall untersuchen, finden heraus, dass die Anfälle nicht nur die psychischen Folgen des Überfalls sind, sondern offenbar auch ein Kindheitstrauma freigelegt wurde. Er sei von seinem Stiefvater fast täglich geschlagen und auch sexuell missbraucht worden, erzählt der Familienvater

Immer wieder von solchen Blackouts heimgesucht und derart traumatisiert, zieht er sich völlig zurück, sieht sich ausserstande, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Mehrere Fachleute bestätigen, dass er nicht mehr arbeitsfähig sei. Ihre Berichte liegen dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» vor.

IV: «Ein Simulant»

Der Mann stellt bei der Invalidenversicherung (IV) ein Gesuch um Unterstützung, um eine Rente und Hilfe beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Doch die IV lehnt das Gesuch ab.

Sie kommt zum Schluss, der Mann sei voll arbeitsfähig und es kommt noch dicker: Das entscheidende Gutachten der Zürcher IV-Begutachtungsstelle PMEDA stempelt ihn zum Simulanten. Der Mann und seine Familie wehren sich vergebens gegen den Entscheid.

Bislang nur schwammig geregelt

Generell haben psychisch Kranke bei der IV schon seit Jahren einen schweren Stand. Nun hat der Bund aber eine Änderung vorgenommen, welche Betroffenen in Streitfällen zugute kommen dürfte. Seit Juli dieses Jahres gilt für IV-Gutachter, die neuropsychologische Krankheitsbilder beurteilen wollen, ein klares Anforderungsprofil: Es bedarf einer anerkannten, umfangreichen Zusatzausbildung zum Neuropsychologen.

Bislang waren die Qualifikationen in diesem Bereich gar nicht geregelt oder nur schwammig definiert: Mindestens ein Masterabschluss in Psychologie sei nötig, hiess es.

«Verheerend»

Juristen, die gegen negative IV-Entscheide kämpfen, spüren nun Rückenwind. Er werde vor Gericht jetzt vermehrt die allenfalls mangelhafte Qualifikation eines Gutachters ins Feld führe, erklärt etwa der Zürcher Anwalt David Husmann, ein Spezialist in Sachen IV. «Es ist doch verheerend, dass bislang auch ungenügend ausgebildete Leute solche matchentscheidenden Urteile gefällt haben», sagt er auf Anfrage von «Espresso».

Mindestens ein Urteil, das in diese Richtung geht, gibt es schon: Bereits 2016 hat das Luzerner Kantonsgericht eine IV-Gutachterin als unqualifiziert taxiert. Pikant: Dieselbe Gutachterin hat auch jenen Thurgauer Familienvater begutachtet.

Dieser überlegt sich nun, in Revision zu gehen, also zu erreichen, dass sein Fall nochmals neu aufgerollt wird. Beim Bund und der IV verwahrt man sich aber gegen den Vorwurf, vor dem letzten Juli habe es unqualifizierte IV-Entscheide gegeben. Schon unter den bisherigen Anforderungen seien hochwertige Gutachten erstellt worden, sagt Ralf Kocher vom Bundesamt für Sozialversicherungen.

Beim Verband der Schweizer Neuropsychologen sieht man dies etwas anders: Man kenne einzelne Fälle von Gutachtern, die definitiv nicht das ausreichende Rüstzeug für ein neuropsychologisches Gutachten mitgebracht hätten. Leute, die zum Teil seit Jahren für die IV Gutachten erstellen würden.

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