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Wird der Eigenmietwert nun abgeschafft?
Aus Rendez-vous vom 15.02.2019. Bild: Keystone
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Abschaffung des Eigenmietwerts Wer profitiert, wer verliert?

Hauseigentümer bekämpfen die Eigenmietwertsteuer seit Jahrzehnten – vergeblich. Nun präsentiert die zuständige Ständeratskommission einen Vorschlag, wie man den Eigenmietwert abschaffen könnte. Die Idee dahinter: den Anreiz zur Verschuldung in der Schweiz verkleinern.

Wenn der Eigenmietwert wegfällt, sollen gleichzeitig verschiedene Abzugsmöglichkeiten für die Hauseigentümer abgeschafft werden. Weil das aber zu unbeliebt wäre, sollen nicht alle Abzüge verschwinden. SRF-Bundeshausredaktor Gaudenz Wacker erklärt, wie die Pläne im Detail aussehen.

Gaudenz Wacker

Bundeshausredaktor, SRF

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Gaudenz Wacker ist SRF-Bundeshausredaktor. Er arbeitete von 2006 bis 2014 beim Regionaljournal Basel, dort zuletzt als Korrespondent für Radio SRF. Er hat in Basel studiert und arbeitete vor seiner Tätigkeit bei SRF an der Universität Basel und für lokale Medien.

SRF News: Weg mit dem Eigenmietwert auf der einen Seite, und was ist mit den Abzügen auf der anderen Seite?

Gaudenz Wacker: Viele davon will die Kommission abschaffen. Abzüge für Unterhaltskosten zum Beispiel. Neu sollen auf Bundesebene auch die Abzüge für Energiesparmassnahmen wegfallen, also etwa wenn jemand sein Haus dämmt.

Der Eigenmietwert

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Wer heute ein Haus oder eine Wohnung besitzt und selbst bewohnt, zahlt darauf eine Steuer: den Eigenmietwert. Umgekehrt können Hauseigentümer auch verschiedene Dinge von den Steuern abziehen, etwa Unterhaltskosten oder Schuldzinsen.

Damit würde pikanterweise ein Teil der neuen Energiestrategie auf Bundesebene gleich wieder abgeschafft. Aber: Abzüge auf privaten Schuldzinsen soll es teilweise weiter geben, die sollen also nicht tel quel wegfallen.

Welche Variante hat am meisten Chancen?

Die Kommission schlägt verschiedene Varianten vor zwischen zwei Polen. Am einen Pol würden alle Schuldzinsabzüge abgeschafft. Am anderen Pol würden gewisse Schuldzinsabzugsmöglichkeiten beibehalten. Möglicherweise hat eine Variante Chancen, bei der eine gewisse Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen bleibt – aber nur begrenzt.

Die Rede ist davon, dass etwa noch ein Drittel der Schuldzinsen abgezogen werden könnten. Die Ständeratskommission hat für diese Variante offenbar gewisse Sympathien. Auch Hauseigentümer liebäugeln damit. Der Mieterverband hingegen hält gar ganz generell nichts davon, er hält den ganzen Vorschlag von heute nur für Flickwerk.

Was würde die Variante, die am meisten Sympathien im Ständerat und bei den Hausbesitzern hat, für die Steuereinnahmen bedeuten?

Das hängt davon ab, für welche Variante man sich entscheidet. Ganz grob gesagt: Die eine Extremvariante, bei der gar keine privaten Schuldzinsen mehr abgezogen werden können, ist für den Fiskus natürlich am interessantesten. Da ist die Rede von 670 Millionen Franken Mehreinnahmen beim Bund und 1,4 Milliarden bei den Kantonen.

Das wäre dann aber Geld, dass in den Haushalten fehlt. Das dürfte kaum mehrheitsfähig sein. Bei der anderen Extremvariante, die weiterhin grosszügig Schuldzinsabzüge zulässt, wäre die Rechnung beim Bund etwa ausgeglichen. Bei den Kantonen gäbe es ein Minus von 130 Millionen Franken. Bei all den Varianten dazwischen bewegt man sich zwischen diesen Werten.

Wer würde profitieren, wer verlieren?

Tendenziell profitieren langjährige Besitzer am meisten. Man kann sich etwa den Rentner vorstellen, der seit Jahrzehnten in seinem Haus wohnt, seine Schuld weitgehend abbezahlt hat. Weniger gut weg kommen Eigentümer mit hoher Verschuldung. Und am schlechtesten fahren Menschen, die kein Wohneigentum haben, aber sonst stark verschuldet sind – sie können je nachdem viel weniger von der Steuer absetzen.

Das Gespräch führte Ivana Pribakovic.

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