Sie sind umstritten, werden von Menschenrechtsorganisationen bekämpft und sind im Kanton St. Gallen bald verboten: sogenannte Konversionstherapien. Bei diesen «Behandlungen» wird versucht, Homosexuelle umzupolen. Das heisst, Schwule und Lesben sollen mithilfe einer Therapie zu Heterosexuellen gemacht werden.
Der Kanton St. Gallen hat am Mittwochmorgen nun einer Motion von GLP-Kantonsrat Andreas Bisig deutlich zugestimmt, Konversionstherapien zu verbieten. «Es handelt sich dabei um gefährliche Pseudo-Behandlungen, die leider auch in der Schweiz immer noch vorkommen», sagt Bisig. Wie viele es sind, ist nicht bekannt. Die Motion soll vor allem auch eine abschreckende Wirkung haben.
Ja-Stimmen von allen Seiten
Der Vorstoss findet in verschiedenen politischen Lagern Anklang. Mathias Müller (Die Mitte) sagt: «Bei Konversionstherapien werden Grund- und Menschenrechte schwer verletzt.»
Auch bei der SVP- und der FDP-Fraktion gibt es diverse Ja-Stimmen für die Motion. Einzig die EVP, bestehend aus zwei Mitgliedern, kommt bei einer Enthaltung und einer Nein-Stimme zu keiner Zustimmung. Von linker Seite stimmte eine klare Mehrheit dafür.
Bei Konversionstherapien werden Grund- und Menschenrechte schwer verletzt.
Für Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeuten waren solche «Behandlungsmethoden» bereits verboten, für Coaches, Sexualberaterinnen oder Geistliche gab es allerdings bislang keine Regelung.
Basel-Stadt forderte schweizweites Verbot
St. Gallen ist nicht der erste Kanton, in dem die umstrittenen Konversionstherapien zum Thema werden. Bereits letzten Sommer sprach sich Basel-Stadt für ein Verbot aus und forderte ein solches auch für die ganze Schweiz. Per Standesinitiative soll ein entsprechendes Verbot auch auf Bundesebene behandelt werden.
In Deutschland ist die Praktik seit 2020 landesweit verboten. Zahlen zu Fällen sind weiterhin ziemlich unbekannt. Fachleute gehen von wenigen Fällen in der Schweiz aus. Der Begriff der Konversionstherapien fällt meistens im Zusammenhang mit fundamentalistischen Glaubensgruppen.