Ein Mann verliebt sich in einen Mann. Eine Frau begehrt eine Frau. Trotz Liebe - in gewissen Kreisen gilt Homosexualität als verwerflich. In sogenannten Konversionstherapien wird darum versucht, Schwule und Lesben umzupolen. Diese umstrittenen Behandlungen sollen in der ganzen Schweiz verboten werden, fordern eine Basler Politikerin und ein Politiker.
Homosexualität ist keine Krankheit oder Symptom, das man heilen muss. Es gibt da nichts zu therapieren.
Gleich zwei Fälle von «Umpolungstherapien» seien GLP-Grossrat Johannes Sieber in Basel bekannt. Er wisse von einer Familie, die ihren 17-jährigen Sohn in den Ferien dazu drängte, eine «Konversionstherapie» durchzuführen. «Die Familie ist der Hort der Geborgenheit. Und plötzlich wenden sich die Eltern gegen das Innerste ihres Kindes. Das ist ein grauenhaftes Erlebnis.» Ein Verbot solcher Behandlungen sei darum wichtig, sagt Sieber.
In Deutschland bereits verboten
Es ist nicht bekannt, wie viele «Konversionstherapien» in der Schweiz durchgeführt werden. Immer wieder melden sich Homosexuelle, die dazu gedrängt wurden. Deutschland hat ein weitreichendes Verbot von «Konversionstherapien» im Mai 2020 erlassen.
Für ein Verbot dieser «Behandlungen» kämpft auch Grossrätin Annina von Falkenstein von der Liberal-Demokratischen Partei Basel-Stadt (LDP): «Homosexualität ist keine Krankheit oder Symptom, das man heilen muss. Es gibt da nichts zu therapieren».
In diesem Zusammenhang sei nur schon das Wort «Therapie» fehl am Platz, ergänzt Sieber: «Das Ziel einer sogenannten Konversionstherapie ist nicht eine Heilung, sondern die sexuelle Orientierung zu ändern. Das ist nicht möglich. Da ist sich die Wissenschaft einig.»
Forderung von fast allen Parteien unterstützt
Basel-Stadt hat sich bereits für ein Verbot solcher Behandlungen ausgesprochen. Per Standesinitiative fordern jetzt Annina von Falkenstein und Johannes Sieber, dass sich die Basler Regierung auch auf Bundesebene für ein entsprechendes Gesetz einsetzt. «Solche Behandlungen können traumatische Folgen für Betroffene haben, bis hin zum Suizid. Ein nationales Verbot ist daher angebracht», sagt von Falkenstein. Das Basler Parlament muss diesem Auftrag an die Regierung noch zustimmen – das dürfte aber blosse Formsache sein.