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Abstimmung Kanton Thurgau Kippt die Thurgauer Stimmbevölkerung die Liegenschaftssteuer?

Wer im Thurgau ein Grundstück besitzt, zahlt die Liegenschaftssteuer. Nun könnte diese gestrichen werden.

Die Liegenschaftssteuer kostet Hausbesitzerinnen und -besitzer im Kanton Thurgau jedes Jahr rund 300 bis 500 Franken. Ausschlaggebend ist der Steuerwert des betreffenden Grundstücks. Eingeführt wurde die Steuer 1971. Deshalb ist sie für die einen ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört. Für andere ist die Steuer auch heute noch sinnvoll.

Würde die Steuer abgeschafft, gäbe es weniger Geld für den Kanton und die Gemeinden. Laut dem Kanton beliefen sich die Einnahmen durch die Liegenschaftssteuer 2024 auf rund 15.5 Millionen Franken für den Kanton und 20.5 Millionen Franken für die Gemeinden.

Liegenschaftssteuer in anderen Kantonen

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In der Abstimmungsbroschüre schreibt der Kanton Thurgau, es gebe zehn weitere Kantone, die ebenfalls eine Liegenschaftssteuer kennen. Der Thurgau habe mit einem Steuersatz von 0.5 Promille einen der tiefsten der Schweiz.

Die zehn anderen Kantone sind Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura.

Das Thurgauer Kantonsparlament, der Grosse Rat, hatte die Abschaffung der Liegenschaftssteuer beschlossen. Gegen diesen Entscheid wurde jedoch von links-grünen Ratsmitgliedern das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb wird nun über die Vorlage abgestimmt.

Argumente der Befürworter

  • Die Liegenschaftssteuer sei eine Doppelbesteuerung: Liegenschaften gelten als Vermögen, für sie muss man bereits die Vermögenssteuer bezahlen. Daher bezahle man zweimal.
  • Da Hypotheken nicht abgezogen werden können, sei die Liegenschaftssteuer teilweise zu hoch.
  • Die Liegenschaftssteuer sei ungerecht, weil sie nur bezahlen muss, wer eine Liegenschaft besitzt. Von der Steuer würden dann aber alle profitieren. Auch werde die finanzielle Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht berücksichtigt.

Der Thurgauer Kantonsrat Mathias Tschanen (SVP) sagt: «Für mich bedeutet fair in Bezug auf die Liegenschaftssteuer, wenn man das gleiche Steuersubstrat nur einmal besteuert und nicht für das Gleiche doppelt Geld einzieht.»

Argumente der Gegner

  • Die Liegenschaftssteuer sei mit 0.5 Promille tief und deshalb für die meisten verkraftbar.
  • Der Kanton sei in einer schwierigen finanziellen Situation und könne nicht auf die Einnahmen aus der Steuer verzichten.
  • Durch die Liegenschaftssteuer fliesst auch Geld von ausserhalb in den Kanton: durch Leute und Unternehmen, die ihren (Wohn-)Sitz nicht im Thurgau haben. Fällt dieses Geld weg, muss es kompensiert werden. Vielleicht durch höhere Steuern.

Der Thurgauer Kantonsrat Felix Meier (SP) sagt: «Ich finde es fair, wenn alle einen gleichmässigen Beitrag an das Wohlergehen der Gemeinschaft leisten aufgrund dessen, was sie von dieser Gemeinschaft bekommen, sei es Boden oder Leistungen oder etwas anderes.»

Umsetzung erst auf 2029 geplant

Sollte die Liegenschaftssteuer an der Urne abgeschafft werden, würde sie nicht schon auf das nächste Jahr gestrichen, sondern erst auf den 1.1.2029. Dies, weil die finanzielle Situation des Kantons Thurgau angespannt ist.

Regionaljournal Ostschweiz, 28.4.2025, 12:03 Uhr ; 

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