Ein Komitee, das aus den Reihen der CVP entstanden war, verlangt, dass die christlichen Wandmalereien erhalten bleiben. Das Anliegen geht auf einen längeren Zwist zurück. Das Stadtparlament hatte Anfang Jahr beschlossen, dass die Halle konfessionsneutral zu gestalten sei. Schliesslich werde sie nicht nur von Christinnen und Christen benutzt und sie sei ursprünglich – im Jahr 1917 – auch neutral gebaut worden.
Ganz anders sehen es CVP und SVP: die Malereien gehörten zur Tradition und müssten bleiben. Nach ihrem vehementen Widerstand einigte man sich mit der Stadtregierung auf einen Kompromiss: die Malereien sollten erhalten bleiben. Mit einem Vorhang oder einer mobilen Wand sollten sie je nach Bedarf auf- oder zugedeckt werden.
Nur ein politisches Zeichen
Das reichte dem Komitee aber nicht. Es will erreichen, dass der Erhalt der Malereien im Friedhofsreglement festgelegt ist und hat deshalb das Referendum ergriffen. Das Verzwickte daran: die Ausgestaltung der Abdankungshalle ist gar nicht Teil des Reglements. Mit einem Nein wird nur ein politisches Zeichen ausgesandt.
Ob ein solcher Abschnitt im Reglement juristisch zulässig wäre, bezweifelt die Stadtregierung in der Abstimmungsbroschüre. Es müsste rechtlich geprüft werden, ob eine solche Bestimmung mit den in der Bundesverfassung verankerten Werten der Rechtsgleichheit und der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar sei, schreibt sie.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr