Ergänzungsleistungen für Familien
Kanton Freiburg: Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien
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JA
63'761 Stimmen
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NEIN
27'817 Stimmen
Der Kanton Freiburg kann armutsgefährdete Familien finanziell entlasten. Die Stimmbevölkerung hat das Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) mit fast 70 Prozent Ja-Stimmen deutlich gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung lag bei 43.2 Prozent, wie der Kanton mitteilte.
Familien mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren können so künftig eine vorübergehende Unterstützung in Form von finanzieller Hilfe und sozialer Betreuung beantragen. Damit soll verhindert werden, dass mittellose Familien auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Der Kanton Freiburg schätzt, dass rund 1500 Familien von den Leistungen profitieren könnten. Die Kosten für den Kanton werden auf 15 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Im Gegenzug würden die Gemeinden Sozialhilfekosten in der Höhe von 4.4 Millionen Franken einsparen.
Für die Kantonsregierung ist dies eine wichtige Massnahme zur Armutsbekämpfung. «Wir müssen Familien mit wenig Geld besser unterstützen», sagt Sozialdirektor Philippe Demierre. Dieser Auftrag stehe seit 20 Jahren auch in der Kantonsverfassung. Von den grossen Parteien war nur die SVP gegen die Vorlage.
Die am meisten diskutierten Punkte bei der Abstimmung waren, dass das Höchstalter der Empfänger auf 12 Jahre festgelegt wurde und die Finanzierung zu 100 Prozent vom Kanton übernommen wird.