Eine 19-jährige Frau wird Mutter und bricht deshalb ihre Ausbildung ab. Kurz darauf trennt sie sich vom Vater des Kindes und steht ohne Einkommen da. Ein typischer Fall, auf den die Vorlage abzielt, über die am 22. September im Kanton Freiburg abgestimmt wird.
Familien mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren sollen künftig eine vorübergehende Unterstützung in Form von finanzieller Hilfe und sozialer Betreuung beantragen können. Das soll verhindern, dass Familien mit wenig Geld bei der Sozialhilfe landen.
Anspruch je nach Situation
Für die Höhe der Unterstützung wird berechnet, was die betroffene Familie für Miete, Krankenkasse, Lebensmittel und andere lebensnotwendige Dinge benötigt. Davon wird das Einkommen abgezogen. Was übrig bleibt, wird als Ergänzungsleistung ausbezahlt. Ein Mindestbetrag von 12'500 Franken wird immer abgezogen, um die Betroffenen zu motivieren, weiterhin Geld zu verdienen.
Der Staat Freiburg schätzt, dass rund 1500 Familien von den Leistungen profitieren könnten. Die Kosten für den Kanton werden auf 15 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Im Gegenzug würden die Gemeinden Sozialhilfekosten in der Höhe von 4.4 Millionen Franken einsparen.
Nur SVP gegen Familienunterstützung
Für die Kantonsregierung ist dies eine wichtige Massnahme zur Armutsbekämpfung. «Wir müssen Familien mit wenig Geld besser unterstützen», sagt Sozialdirektor Philippe Demierre. Dieser Auftrag stehe seit 20 Jahren auch in der Kantonsverfassung.
Wir müssen Familien mit wenig Geld besser unterstützen.
Fast alle grossen Parteien unterstützen die Vorlage. Nur die SVP hat die Nein-Parole beschlossen. «Wir haben schon jetzt ein Loch von 100 Millionen Franken im Budget», sagt SVP-Kantonalpräsident Timon Gavallet. «Da können wir es uns schlicht nicht leisten, noch mehr Geld in Soziales zu stecken.»
Wir können es uns nicht leisten, noch mehr Geld in Soziales zu stecken.
Aus Sicht der SVP wäre es sinnvoller, alle Sozialmassnahmen zusammen zu überarbeiten, so würden sie effizienter und weniger teuer.
Nimmt die Stimmbevölkerung die Vorlage an, tritt das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar in Kraft.