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Nationale Abstimmung Reform der beruflichen Vorsorge wuchtig abgelehnt

Reform berufliche Vorsorge

Eidg. Vorlage: Reform der beruflichen Vorsorge

  • JA

    32.9%

    810'877 Stimmen

  • NEIN

    67.1%

    1'655'205 Stimmen

  • Die jahrelangen Reformarbeiten bei der zweiten Säule sind gescheitert.
  • Nach Auszählung aller Stimmzettel hat die Bevölkerung die Vorlage mit 67.1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Gemäss den Endresultaten aus den Kantonen sagten 1'655'300 Stimmende Nein, 810'800 befürworteten die BVG-Reform. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 45 Prozent.

Der Blick auf die Abstimmungskarte zeigt eine seltene Eintracht: Alle Kantone lehnten die Vorlage ab. Der Nein-Stimmen-Anteil reicht von 57 Prozent in Zug bis zu 77 Prozent im Jura und in Neuenburg. In rund fünfzig Gemeinden gab es ein Nein von über 81 Prozent. Nur 26 von 2126 Gemeinden befürworteten die Pensionskassenreform.

Das Nein an der Urne kam nicht überraschend. Die Deutlichkeit des Resultats erstaunt jedoch: Die letzten Abstimmungsumfragen gingen von Nein-Anteilen von 51 Prozent aus.

Politikwissenschaftler: «Leer eingeben bei zu komplizierten Vorlagen»

Politikwissenschaftler Lukas Golder geht davon aus, dass viele das Abstimmungsfeld zur BVG-Reform aus Verunsicherung leer gelassen haben. «Im Zweifel ändert man lieber nichts und sagt: Wenn das Parlament oder die Regierung was von mir wollen, muss man mich überzeugen. Und das ist dieses Mal nicht passiert.»

Die Vorlage war im Abstimmungskampf hochumstritten. Die Befürworter-Seite sprach von einem «guten Kompromiss», die Gegnerinnen und Gegner bezeichneten die Reform als «miserabel und grottenschlecht». Im Fokus stand unter anderem die Komplexität der Vorlage. Auch die vom Bund falsch publizierten Zahlen zur AHV waren offenbar Wasser auf die Mühlen der Gegnerschaft.

Mit dem Nein bleibt der Reformstau in der Altersvorsorge bestehen. Seit der Einführung der zweiten Säule im Jahr 1985 wurde das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erst einmal umfassend reformiert, nämlich in den Nullerjahren. Seither sind mehrere Reformversuche gescheitert. Nun beginnen die Arbeiten erneut auf Feld eins.

Status quo beim Mindestumwandlungssatz

Die gescheiterte BVG-Reform sollte die zweite Säule der Altersvorsorge finanziell stabilisieren, vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern, der steigenden Lebenserwartung und von sinkenden Renditen. Der Mindestumwandlungssatz für die Berechnung der Renten im obligatorischen Teil der Versicherung wäre von 6.8 auf 6 Prozent gesunken.

Sportgruppe Senioren in Turnhalle.
Legende: Die Lebenserwartung und der Anteil der Pensionierten in der Bevölkerung steigt. Gleichzeitig erzielt das von den Pensionskassen angelegte Kapital wegen tiefer Zinsen weniger Rendite. Damit seien die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr ausreichend finanziert, argumentierten die Befürworter der Reform. Keystone/ALESSANDRO CRINARI

Dazu kommt es nun nicht. Auch die weiteren Punkte der Reform werden nicht umgesetzt: Menschen mit tiefen Einkommen im Alter hätten besser abgesichert werden sollen, sie und ihre Arbeitgeber aber auch mehr in die zweite Säule einzahlen müssen.

Die Pensionskassenreform hätte nach Angaben des Bundes vor allem Erwerbstätige betroffen, die nach BVG-Minimum oder nur wenig mehr versichert sind. Für wen die Reform wie ausgesehen hätte, wäre von der persönlichen Situation abhängig gewesen.

Erfolg für die Linke

Ein Erfolg ist das Nein für die Linke. Erneut hat sie bei einem sozialpolitischen Anliegen die Mehrheit der Bevölkerung überzeugen können. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) angeführte Kampagne fokussierte auf den Slogan, wonach mehr Menschen unter der Reform gelitten als profitiert hätten.

Die Wirtschaftsdachverbände Economiesuisse und Arbeitgeberverband und Exponentinnen und Exponenten der bürgerlichen Parteien SVP, FDP und Mitte sowie der GLP bezeichneten die BVG-Reform dagegen als überfällig und setzten sich für ein Ja ein.

Abstimmungsstudio, 22.9.2024, 12 Uhr ; 

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