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Erklärvideo: Was will die BVG-Reform?
Aus Arena vom 04.09.2024.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 46 Sekunden.

Auf einen Blick Die Vorlage zur Reform der beruflichen Vorsorge in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegnerinnen ins Spiel?

Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 22. September 2024 über das Bundesgesetz über die Reform der beruflichen Vorsorge, die sogenannte BVG-Reform. Es kommt zur Abstimmung, weil die Linke das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hat.

Das Ziel der Vorlage

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) stellt für viele Menschen, neben der AHV (1. Säule), einen wichtigen Grundpfeiler in der Altersvorsorge dar. Die Pensionskasse wird durch Lohnbeiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert. 

Die Reform soll die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) sichern und die Rentenleistungen für Menschen mit tiefen Löhnen verbessern.

Das ist neu

Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll von derzeit 6.8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Mit diesem Prozentsatz wird im Rentenalter aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet.

Zurzeit sind nur Personen versichert, die bei einem einzelnen Arbeitgeber in einem Jahr mehr als 22'050 Franken verdienen. Neu wird die Eintrittsschwelle für den Zugang zur Versicherung von 22'050 Franken auf 19'845 Franken gesenkt. So werden schätzungsweise 70'000 Personen zusätzlich in der 2. Säule versichert sein.

Zudem wird der versicherte Lohn erhöht. In der 2. Säule ist nicht der ganze Lohn versichert, sondern es wird ein bestimmter Betrag abgezogen, der sogenannte Koordinationsabzug. Heute werden, unabhängig von Lohn und Beschäftigungsgrad, 25'725 Franken abgezogen und der Rest versichert. Die Reform sieht vor, dass statt eines fixen Beitrags künftig vom Lohn 20 Prozent abgezogen werden. Versichert sind somit neu 80 Prozent des Lohns, bis maximal 88'200 Franken.

Drei Argumente dafür

  • Die Reform ist nötig, um die Pensionskassenrenten wieder ausreichend zu finanzieren. Die Lebenserwartung ist seit den letzten Anpassungen vor 20 Jahren gestiegen und die Renditen auf den Altersguthaben sind gesunken.
  • Die Reform verbessert die Altersvorsorge von Personen mit tieferen Einkommen. Eine Mehrheit davon sind Frauen. Dank der Reform erhalten viele von ihnen eine höhere Rente aus der 2. Säule. Andere erhalten überhaupt erstmals Zugang zu einer Pensionskasse.
  • Die Reform verringert die Benachteiligung älterer Erwerbstätiger: Ihre hohen Lohnbeiträge können Arbeitgeber davon abhalten, ältere Personen einzustellen. Deshalb werden die Beiträge für jüngere Angestellte erhöht und für ältere gesenkt.

Drei Argumente dagegen

  • Die Versicherten bezahlen mehr, erhalten aber weniger Rente: Ihnen drohen zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3200 Franken jährlich. Und dafür sollen sie jedes Jahr insgesamt 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einzahlen.
  • Personen mit tiefen Löhnen sind besonders stark vom «BVG-Bschiss» betroffen. Angesichts der Teuerung und der hohen Zinsen ist eine Senkung der Pensionskassenrenten für viele nicht verkraftbar.
  • Mit der Reform werden insbesondere Frauen zur Kasse gebeten – ohne, dass ihnen eine höhere Rente garantiert wird. Viele Berufstätige mit Betreuungsaufgaben werden im Alter nicht besser dastehen.
  • Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die BVG-Reform zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 113 Mitglieder dafür aus, 69 dagegen bei 15 Enthaltungen. Im Ständerat wurde die Behördenvorlage mit 29 zu 8 Stimmen angenommen bei 5 Enthaltungen.

Club, 27.8.2024, 22:25 Uhr ; 

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