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Lukas Golder: «Möglich, dass Verunsicherung eine Rolle spielte»
Aus News-Clip vom 22.09.2024.
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Reform berufliche Vorsorge Wie geht es nach dem Nein zur BVG-Reform weiter?

Für Kassen und Versicherte ändere sich vorerst nichts, sagt ein Experte und rät letzteren weiterhin zu genauer Planung.

Durch die abgelehnte Reform der beruflichen Vorsorge ändern sich die Grundzüge der Leistungen aus der Pensionskasse für die Versicherten nicht. Dies sagt Simon Tellenbach, Geschäftsleitungsmitglied vom VZ Versicherungszentrum, gegenüber Keystone-SDA. Der Pensionskassenexperte betont zugleich: «Steigt die Lebenserwartung weiter, so ist von weiteren Senkungen der Umwandlungssätze auszugehen, was tiefere Renten bedeutet.»

Vorsorgeplan überprüfen

Tellenbach rät insbesondere Teilzeitbeschäftigten, zu prüfen, wie ihre Vorsorge im Rahmen der zweiten Säule aussieht. Denn je nach Vorsorgeplan könne der Versicherungsschutz ungenügend ausfallen.

Gemäss BVG-Reform sollten die Spargutschriften der älteren Versicherten im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen tiefer ausfallen, um diese Altersgruppe im Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Im Gegenzug wären höhere Spargutschriften der jüngeren Versicherten vorgesehen gewesen. «Diese Anpassung wird es nun so nicht geben», betont Tellenbach.

Dass der gesetzliche Umwandlungssatz zu hoch ist, sind sich die Experten einig.
Autor: Simon Tellenbach Geschäftsleitung VZ Versicherungszentrum AG

Mit dem Nein des Volkes ändert sich laut Tellenbach auch für die Pensionskassen zuerst einmal nichts. Unbestritten sei der Reformstau in der zweiten Säule: 1985 in Kraft getreten, wurde das Gesetz erst 2006 revidiert, und seither blieben nennenswerte gesetzliche Veränderungen aus.

«Dass der gesetzliche Umwandlungssatz zu hoch ist, sind sich die Experten einig», sagt Tellenbach. Das setze die Pensionskassen im obligatorischen Bereich weiterhin unter Druck. Pensionskassen könnten diesem Umstand entgegenwirken, indem sie auch überobligatorische Leistungen versicherten, mit welchen sie den Druck aus den gesetzlichen Mindestvorgaben kompensieren könnten.

Teilzeitmitarbeitende weiter im Clinch

«Ebenso unverändert bleibt, dass der Versicherungsschutz des BVG für Teilzeitmitarbeitende in der Regel ungenügend ist, sofern diese Versicherten nicht freiwillig besser versichert werden», bilanziert Tellenbach.

Was die Folgen des Neins für die finanzielle Situation der Schweizer Pensionskassen betrifft, so bleiben laut Tellenbach vor allem jene unter Druck, die hauptsächlich obligatorische Mindestleistungen versichern: «Auch wird es weiterhin eine Umverteilung geben, um die gesetzlichen Mindestrenten zu garantieren – also von der erwerbstätigen Bevölkerung hin zu den Rentnern.»

Reichen die Leistungen nicht aus, sollte selbst vorgesorgt werden.
Autor: Simon Tellenbach Geschäftsleitung VZ Versicherungszentrum AG

All jenen, die von der jetzigen BVG-Reform profitiert hätten, rät Tellenbach, sich frühzeitig mit den Vorsorgeleistungen auseinanderzusetzen, um sich ein genaues Bild zu machen. «Reichen die Leistungen nicht aus, sollte selbst vorgesorgt werden», betont der Experte. Mit Blick auf die Pensionierung sei eine Planung ab Alter 50 ratsam – um allfällige Vorsorgelücken füllen und die richtigen Entscheidungen für eine (Teil-)Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällen zu können.

Abstimmungsstudio, 22.9.2024, 12 Uhr ; 

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