Worum geht es? Die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort: Angestellte dürfen die Kosten für diesen Weg von den Steuern abziehen. Über die Höhe dieses Abzugs wird im Kanton St. Gallen regelmässig diskutiert. 2020 wurde der Betrag das letzte Mal angepasst. Am 24. November wird über eine erneute Anpassung abgestimmt.
Was gilt heute? Seit 2016 darf der Abzug im Kanton St. Gallen nicht höher sein als ein Jahres-GA der SBB für die 2. Klasse. 2020 wurde der Betrag um 600 Franken erhöht, um die Kosten für Park+Ride einzubeziehen. Dadurch ergibt sich der jetzt geltende maximale Abzug von 4595 Franken.
Was gilt in anderen Kantonen? In zehn Kantonen gibt es keine solche Obergrenze. Dort können die gesamten anfallenden Kosten abgezogen werden. In den anderen Kantonen – und auch bei den Bundessteuern – gibt es Obergrenzen. Diese fallen jedoch oft höher aus als in St. Gallen. Laut der Abstimmungsbroschüre kann man nur in den Kantonen Genf und Basel-Stadt weniger abziehen.
Worüber wird abgestimmt? Der St. Galler Kantonsrat möchte den Abzug auf 8000 Franken erhöhen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, es kamen über 4000 Unterschriften zusammen. Die Forderung: Der Abzug soll nicht erhöht werden, sondern auf dem heutigen Stand bleiben.
Was sagen die Befürworter? Eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs auf 8000 Franken mache Sinn, weil es – gerade in ländlichen Gebieten – Leute gebe, die auf das Auto angewiesen sind und nicht auf den ÖV ausweichen könnten. Sie sollen nicht bestraft werden. Weil die Kosten allgemein gestiegen seien, solle die arbeitende Bevölkerung entlastet werden.
Was sagen die Gegner? Nur wenige Personen – die weite Strecken fahren und dafür das Auto nehmen – würden von der Erhöhung profitieren. Die Höhe des Abzugs mit dem GA gleichzusetzen mache Sinn, weil dann Pendlerinnen und Pendler mit dem ÖV und solche mit dem Auto gleich behandelt werden. Das Referendum wurde von einer Allianz ergriffen, zu der unter anderem SP, Grüne, GLP, Pro Natura und verschiedene Gewerkschaften gehören.