«Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» – die sogenannte Kinderschutzinitiative kommt am 26. November im Kanton Nidwalden zur Abstimmung.
Pandemie als Auslöser
Die Initiative geht auf die Coronapandemie zurück. Damals gab es viele neue Regeln für die Bevölkerung, welche auch die Kinder betrafen: etwa Händewaschen und Masketragen. Einer Gruppe von massnahmenkritischen Menschen ging das zu weit. Sie lancierte in mehreren Kantonen die Kinderschutzinitiative. Während die Initiative beispielsweise in den Kantonen Bern und Thurgau scheiterte, kam sie im Kanton Nidwalden zustande.
Die Forderung, über die nun in Nidwalden abgestimmt wird: Massnahmen an Schulen, welche die Gesundheit der Kinder betreffen, brauchen immer das Einverständnis der Eltern.
Schliesslich seien die Eltern für ihre Kinder verantwortlich und nicht der Staat, findet das Initiativkomitee. Durch den Einbezug der Eltern in den Entscheidungsprozess werde das Vertrauen in Behörden und Schule gestärkt. Und: Durch die Vorabinformation könne eine konstruktive Diskussion stattfinden.
Würde die Initiative angenommen, müsste das kantonale Bildungsgesetz geändert werden.
Kantonsparlament und Regierung lehnen Initiative ab
Die Änderung des Bildungsgesetzes sei unnötig, finden die Nidwaldner Regierung und das Kantonsparlament. Bereits heute brauche es die Zustimmung der Eltern, wenn es beispielsweise um eine Impfung gehe.
Eine Annahme der Volksinitiative hätte zur Folge, so Regierung und Parlament, dass bewährte Regelungen im Sinne des verfassungsmässigen Auftrags für die Gesundheit der Bevölkerung nicht mehr zum Tragen kämen.
Reihenuntersuchungen wären nicht mehr möglich
Auf die Schule gemünzt heisst das konkret: Die obligatorischen Reihenuntersuchungen könnten so nicht mehr durchgeführt werden. Diese erachten Regierung und Parlament aber als wichtig. So halten sie fest: «Je früher gesundheitliche Probleme oder Risiken erkannt werden, desto eher können entsprechende Massnahmen getroffen werden. Besonders wichtig ist die Überprüfung des Gehörs und der Augen, denn dies hat direkte Auswirkungen auf das Lernen und den Schulalltag.»
Über die Untersuchungen werden Eltern informiert. Und: Wer will, kann diese Untersuchungen beim Kind aber auch beim Hausarzt oder bei der Hausärztin durchführen lassen.
Im Falle einer Pandemie Kanton nicht zuständig
Jedes Mal aber explizit um eine Erlaubnis fragen, erachte man als übertrieben. Regierung und Parlament führen folgendes Beispiel aus: Wenn in einer Schulklasse Kopfläuse die Runde machen, dann werden heute die betroffenen Klassen untersucht. In einem solchen Fall die Eltern um ein Okay anzufragen, führe zu weit.
Weiter halten Regierung und Parlament fest, dass, selbst wenn die Initiative angenommen würde, bei einer erneuten Pandemie wie Corona das abgeänderte Bildungsgesetz nicht zum Tragen käme: Dann gelte das Notrecht des Bundes. Dieses stehe über dem kantonalen Recht.