Einmal mehr stimmt die Schweiz über die Zukunft ihrer Altersvorsorge ab. Am 3. März stehen die Einführung einer 13. AHV-Rente sowie die Renteninitiative zur Debatte. Doch wie versorgen andere Länder ihre Rentnerinnen und Rentner?
Deutschland: Wie das schweizerische basiert auch das deutsche Rentensystem auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Arbeitnehmende sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Zudem gibt es eine (freiwillige) betriebliche Altersversorgung (analog zur Pensionskasse) sowie die private Vorsorge (unsere dritte Säule). Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert wie bei uns nach dem Umlageverfahren: Wer aktuell einzahlt, finanziert die Bezüge der derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Einen gewichtigen Unterschied zur Schweiz gibt es: In unserem nördlichen Nachbarland wird das reguläre Rentenalter bis 2031 auf 67 Jahre erhöht.
Frankreich: Frankreich hat ebenfalls die drei Säulen (Grundrente, berufliche Vorsorge, private Vorsorge). Und auch hier leidet das System unter der Überalterung der Gesellschaft. Ebenso gilt das Umlageverfahren. Was einbezahlt wird, wird also direkt wieder ausbezahlt. Speziell: Viele Berufsgruppen haben ihre eigene Rentenkasse – total gibt es 42. Zum Teil ermöglichen die Spezialkassen ihren Versicherten Privilegien, wie beispielsweise ein früheres Pensionsalter. Im September letzten Jahres trat nach monatelangen Protesten die Rentenreform von Präsident Macron in Kraft. Mit dieser wird das Rentenalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht.
Italien: Die gesetzliche Rentenversicherung Italiens wird über Lohnabzüge im Umlageverfahren finanziert. Um die volle gesetzliche Rente zu erhalten, müssen Italienerinnen und Italiener neben einer Beitragszeit von mindestens 20 Jahren das Rentenalter von 67 Jahren erreicht haben. Die Höhe der Rente in Italien ist im Unterschied zur Schweiz nicht gedeckelt.
Grossbritannien: Auch hier gibt es das Drei-Säulen-Prinzip (Grundrente und staatliche Zusatzrente, betrieblichen Vorsorge, einer privaten Zusatzrente). Zudem gibt es eine sogenannte Immobilienrente, bei der Kredite durch die hohe Wertsteigerung der Immobilien in den letzten 20 Jahren gesichert werden. Finanziert wird die Rente ebenfalls im Umlageverfahren. Das Rentenalter in Grossbritannien beträgt derzeit 66 Jahre.
Niederlande: Das Rentensystem in den Niederlanden setzt auf einen Mix aus einer umlagefinanzierten Rente der obligatorischen Volksversicherung, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Das Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 68 Jahren und wird regelmässig an die steigende Lebenserwartung angepasst.
USA: Auch die sogenannte «Social Security» finanziert sich per Umlageverfahren. Neben den Ansprüchen auf Altersruhegeld garantiert die Rentenversicherung in den USA ebenfalls den Zugang zur medizinischen Versorgung durch die öffentliche Krankenversicherung für ältere oder behinderte Menschen.
Schweden: Die Alterssicherung in Schweden setzt auf eine Mischung aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung – Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und am Ende der Versicherungsperiode wieder zurückgezahlt. Neben einer Einkommensrente, bei der jährlich 16 Prozent des Gehalts abgezogen werden, gibt es die Prämienrente, für die dem Einkommen jährlich 2.5 Prozent abgezogen werden. Schwedinnen und Schweden können wählen, ob Sie dieses Geld in bestimmten Fonds platzieren möchten oder es im staatlich ausgewählten Fonds belassen.