Wer in Schwyz für den Kantonsrat kandidiert, kann dies in einer beliebigen Gemeinde tun. Er oder sie kann also je an einem anderen Ort kandidieren und wohnen. Schwyz kennt die sogenannte Wohnsitzpflicht für kantonale Wahlen nicht. Dazu muss man wissen, dass in Schwyz jede Gemeinde auch gleich ihr eigener Wahlkreis ist.
Änderung Wahlgesetz
An den Kantonsratswahlen vom 3. März machen davon rund zehn Personen Gebrauch. Unter den knapp 400 Kandidierenden für die 100 Sitze hat es einen Politiker aus der GLP zum Beispiel, der in Wollerau wohnt, jedoch in Freienbach antritt. Oder eine SP-Politikerin, die in Innerthal kandidiert, aber in Arth wohnt.
Da gibt es Leute, die sind vielleicht noch nie in der Gemeinde gewesen, in der sie kandidieren.
Nun gibt es Widerstand dagegen. Zwei Kantonsräte der SVP wollen solche Kandidaturen künftig verbieten. Die entsprechende Motion, um das Wahlgesetz zu ändern, haben sie bereits eingereicht. «Da gibt es Leute, die sind vielleicht noch nie in der Gemeinde gewesen, in der sie kandidieren. Das darf nicht sein», sagt Max Helbling, einer der beiden Motionäre.
«Auswahl bieten»
Es ist bereits der zweite Anlauf der SVP für eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes. 2016 war die Partei gescheitert mit dem Vorhaben. Trotzdem ist Max Helbling überzeugt, dass es diesen zweiten Anlauf braucht. «Es hat Ausmasse angenommen, welche die Bevölkerung nicht goutiert. Das ist ein Ausnutzen des Systems.»
Anders sieht dies Karin Schwiter, die Präsidentin der kantonalen SP. Ihre Partei tritt in einigen Gemeinden mit Leuten an, die an anderen Orten wohnen. «Es ergibt Sinn, dass in jeder Gemeinde auch jemand von den linken Parteien zur Verfügung steht. Nur so können wir den Menschen eine echte Auswahl bieten.» Besonders in kleinen Gemeinden gebe es sonst nur eine Kandidatur.
Prominente Beispiele
Die Diskussion um die Wohnsitzpflicht kommt auch an anderen Orten immer wieder auf – jeweils in unterschiedlicher Ausprägung. Ein bekanntes Beispiel ist die SVP-Politikerin Magdalena Martullo-Blocher. Sie wohnt im Kanton Zürich, sitzt seit 2015 aber für Graubünden im Nationalrat. Das ist möglich, weil für die Nationalratswahlen keine Wohnsitzpflicht gilt. Kritisiert wurde sie trotzdem dafür.
Oder das jüngste Beispiel: Die Affäre um den Schaffhauser Ständerat Simon Stocker. Der Vorwurf: Stocker wurde zwar in Schaffhausen gewählt, lebe mit seiner Familie aber in Zürich. Da Schaffhausen eine Wohnsitzpflicht kennt, würde dies gegen das Gesetz verstossen. Simon Stocker bestreitet den Vorwurf. Die Wohnung in Zürich gehöre seiner Frau, damit sie nicht so weit pendeln müsse. Er wohne seit 42 Jahren in Schaffhausen.
Im Kanton Schwyz treibt die Frage nach der Wohnsitzpflicht derweil weiter um. Sollte die SVP mit ihrem Vorstoss durchkommen, müsste sie auch vor der eigenen Türe kehren. Im äusseren Kantonsteil kandidieren nämlich auch SVP-Mitglieder nicht in der Gemeinde, in er sie wohnen. Die SVP-Politikerin zum Beispiel, die in Schübelbach antritt, aber in Tuggen zu Hause ist.