Zum Inhalt springen

Abstimmungen AG Streit um Medikamenten-Verkauf im Aargau

Aargauer Ärzte und Apotheker streiten seit Jahren darüber, wer den Patienten Medikamente verkaufen darf. Am 22. September hat das Stimmvolk nun das letzte Wort: Es wählt zwischen zwei Volksinitiativen mit gegensätzlichen Forderungen. Eine nicht ganz einfache Situation.

Medikamente liegen auf einem Tisch, dahinter eine Person in weissen Kleidern.
Legende: Wer darf mit ihnen Geld verdienen? Ärzte und Apotheker streiten sich im Aargau, nun entscheidet das Stimmvolk. Keystone

Aktuell gilt im Kanton Aargau ein sogenanntes Selbstdispensationsverbot. Das heisst: Medikamente müssen grundsätzlich in Apotheken gekauft werden. Ärzte dürfen Medikamente nur im Notfall abgeben oder mit einer Spezialbewilligung. Diese erhalten nur Ärzte auf dem Land, wo die nächste Apotheke zu weit weg ist.

Langer Streit zwischen Ärzten und Apothekern

Die Ärzteschaft will dieses Verbot kippen. Ihre Volksinitiative «Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe» wurde mit knapp 8000 gültigen Unterschriften eingereicht und verlangt, dass Ärzte grundsätzlich Medikamente verkaufen dürfen. Der Aargauische Ärzteverband argumentiert, dass die Patienten damit die Wahlfreiheit hätten. In 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen sei die Medikamentenabgabe so geregelt, nur Basel-Stadt und der Aargau hätten ein Verbot.

Mit gut 50'000 Unterschriften kämpfen die Apotheker für ihre Anliegen: Die Volksinitiative «Miteinander statt Gegeneinander» verlangt genau das Gegenteil der Ärzte-Initiative. Sie will das Selbstdispensationsverbot sogar in der Kantonsverfassung festschreiben. Ein zusätzlicher Verfassungsartikel verlangt die Förderung einer «integrierten Gesundheitsversorgung» durch den Kanton.

Das Hauptargument der Apotheker: Nur eine doppelte Kontrolle von Arzt und Apotheker garantiere die höchste Patientensicherheit. Und: Es könne nicht sein, dass eine Person ein Medikament verschreibt und am Verkauf desselben auch noch Geld verdient.

Politik weist Ärzte und Apotheker in die Schranken

«2 x Ja» - und dann?

Box aufklappen Box zuklappen

Theoretisch wäre es möglich, dass beide Volksinitiativen eine Mehrheit finden. In diesem Fall würde gemäss Auskunft der Aargauer Regierung die Volksinitiative «Miteinander statt Gegeneinander» der Apotheker Gültigkeit erlangen, da Verfassungsrecht gegenüber Gesetzesrecht Vorrang habe. Dieser Fall sei aber unwahrscheinlich.

Die Politik weist die Forderungen von beiden Seiten zurück: Die Aargauer Regierung und eine deutliche Mehrheit im Grossen Rat haben beide Volksinitiativen zur Ablehnung empfohlen. Die aktuelle Regelung sei völlig ausreichend und funktioniere bestens, heisst es bei praktisch allen Parteien unisono.

Der Ausgang der Abstimmung bleibt offen: Beide Seiten haben grosses Mobilisierungspotential. Sowohl Ärzte wie auch Apotheker haben bereits während der Unterschriftensammlung ihre Patientinnen und Patienten für den politischen Kampf eingespannt.

Gut möglich aber auch, dass der jahrelange Streit ohne klaren Sieger beendet wird: Dann nämlich, wenn wie von der Politik gewünscht beide Volksinitiativen keine Mehrheit finden beim Stimmvolk.

Der Kanton Aargau ist mit seinen geltenden Regeln in der Minderheit. In neun Kantonen wird zwischen der Verschreibung und der Abgabe von Arzneimitteln unterschieden.

Neun Kantone verbieten Pillenabgabe durch Ärzte

Die Kantone Bern, Graubünden und Schaffhausen kennen Mischsysteme. In allen übrigen Kantonen der Deutschschweiz ist die Selbstdispensation ohne Einschränkung erlaubt, darunter in den Nachbarkantonen Baselstadt, Luzern, Zürich und Solothurn. Das Zürcher Stimmvolk hatte 2008 eine Initiative mit dem Titel «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» angenommen.

Meistgelesene Artikel