Die SVP will am Kopftuchverbot festhalten und ergriff das Referendum. Die Schulbürgerschaft stimmt am 9. Februar über das Kopftuchverbot im Schulunterricht ab. Au-Heerbrugg hatte - wie andere Schulbehörden auch - auf Empfehlung des St. Galler Erziehungsrates ein Kopfbedeckungsverbot eingeführt. Rückblickend ein falscher Entscheid, sagt Schulratspräsident Walter Portmann: «Wir waren blauäugig und haben die Empfehlung nicht hinterfragt.»
Bundesgerichtsentscheid
Doch: so klar hat sich das Bundesgericht nicht geäussert. In einem ähnlichen Fall im Thurgauischen Bürglen erklärte das Bundesgericht ein Kopftuchverbot an der Schule für unzulässig, weil eine gesetzliche Basis dafür fehle. Die Frage, ob ein gesetzlich verankertes Kopftuchverbot gegen die Verfassung verstösst, blieb dabei offen.
Die Kopftuch-Frage bewegt nicht nur die Schulgmeinde Au-Heerbrugg: Die St. Galler SVP will auch im Kantonsparlament auf ein Kopftuchverbot im Volksschulgesetz hinwirken. Ein Vorstoss wurde eingereicht. Klappt das nicht, erwägt die SVP eine Volksinitiative. Ähnliche Ankündigungen gab es auch in anderen Kantonen.
Wiler Speziallösung
Und auch die Schulgemeinden sinnieren weiter nach Lösungen: im St. Gallischen Wil etwa dürfen Mädchen das Kopftuch tragen; aber nur, wenn sie den Islam mit täglichen Gebetstunden praktizieren. Tun sie das nicht, müssen sie das Kopftuch im Schulzimmer ablegen.