Im Schatten der Fusionsabstimmung befinden die Baselbieter Stimmberechtigten am 28. September auch über die Erhöhung des Vermögensverzehrs für Rentnerinnen und Rentner in Heimen und Spitälern.
Baselbieter AHV-Rentnerinnen und -Rentner sollen sich bei der Zumessung von Ergänzungsleistungen mehr Eigenvermögen anrechnen lassen: Der Vermögensanteil, der als Einkommen angerechnet wird, soll gemäss Vorlage von derzeit 10 auf neu 15 Prozent steigen. Entsprechend geringer fiele die vom Kanton zu zahlende Ergänzungsleistung aus.
Überbleibsel aus dem abgelehnten Sparpaket
Bei der Änderung handelt es sich denn auch um eine Sparmassnahme für den Staatshaushalt. Diese war in etwas anderer Form schon 2012 dem Volk als Teil eines Sparpakets vorgelegt und so zusammen mit anderen Massnahmen klar verworfen worden.
Inzwischen hat aber das Kantonsparlament den damals beantragten Satz von 20 Prozent gesenkt. Im Parlament wandten indes die FDP und teils die SVP ein, mit der Änderung bestrafe man jene, die etwas für das Alter beiseite gelegt hätten. Andernfalls hätte einfach der Steuerzahler mehr zu tragen, hielt dem die Mehrheit entgegen.
Einsparungen von 4,5 Millionen Franken
Die Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen soll jährliche Einsparungen von 3 Millionen beim Kanton und 1,5 Millionen Franken bei den Gemeinden bringen. Unverändert bei 6,7 Prozent bleibt der Vermögensverzehr für IV-Rentnerinnen und -Rentner.