Die Liste der Forderungen, die die SVP erhebt und über die die Stimmberechtigten befinden können, ist lang. Unter anderem verlangt sie mehr Mitsprache. Es soll verhindert werden, dass der Kanton Luzern Entscheide über Asylzuteilungen fällt, ohne dass die Gemeinden mitentscheiden können.
Die Initiative fordert auch, dass Asylsuchende nach spätestens einem Jahr ihre Wohngemeinde wechseln müssen, damit sie keine «Wurzeln schlagen» könnten.
Die Regierung und alle anderen Parteien lehnen diese Forderungen ab. Die Suche nach Unterkünften würde zusätzlich erschwert, die Asylbewerber müssten sich in einer neuen Umgebung vertraut machen, Kinder umgeschult werden. Das würde zu einer grossen Bürokratie und hohen Kosten führen.
Mehr Mitsprache für die Gemeinden würde faktisch auf ein Vetorecht hinauslaufen. Weitere Anliegen, der SVP seien bereits erfüllt, so beispielsweise die Forderung, dass die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten sei.
Langer Weg zur Abstimmung
Die SVP hatte mit dem Unterschriftensammeln für ihre Verfassungsinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» 2012 begonnen. Im Frühling 2013 wurde das Begehren eingereicht.
Dass es fast zwei Jahre dauerte, bis der Souverän darüber befinden kann, lag an juristisch umstrittenen Forderungen. Im März 2015 erklärte das Bundesgericht eine davon für ungültig, nämlich Asylzentren und Lager ausserhalb von Bauzonen.