- Lohndumping-Initiative
Eigentlich sind sich Gegner und Befürworter einig: Gegen Lohndumping muss vorgegangen werden, weder Gewerkschaften noch Arbeitgeber wollen, dass Angestellte zu Hungerlöhnen auf Baustellen arbeiten müssen. Wie das zu erreichen ist, darüber gehen die Meinungen aber auseinander:
Baustellen sofort schliessen
Die Gewerkschaft Unia fordert in ihrer Initiative, dass das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit bei blossem Verdacht auf Lohndumping die Arbeit auf einer Baustelle einstellen lassen muss. Bereits wenn ein Unternehmen bei den Kontrollen nötige Belege nicht rechtzeitig vorlegt, hätte das einen Arbeitsunterbruch zur Folge. Baustellen schliessen zu können, sei die einzig wirksame Massnahme, heisst es bei der Unia.
Heutige Massnahmen reichen
Die Gegner der Initiative wehren sich vehement. Sie halten es für übertrieben, alle Unternehmen in denselben Topf zu werfen und gleich hart zu bestrafen. Sie sind der Ansicht, dass die heutigen Massnahmen völlig ausreichen. Der Unia gehe es nur darum, mehr Macht zu erhalten. Die Lohndumping-Initiative, sagen sie ausserdem, sei zu radikal und schade der Wirtschaft. Kantons- und Regierungsrat lehnen die Initiative ebenfalls ab.
- Bildungs-Initiative
Heute sind die Volksschulen kostenlos, auch an Mittel- und Berufsschulen muss kein Schulgeld bezahlt werden, es fallen aber Kosten für Lehrmittel an. Die Hochschulen hingegen verlangen Studiengebühren. Die Initianten der Bildungs-Initiative fordern nun, dass alle kantonalen Schulen gratis sein sollen. Die Gegner halten die Initiative nicht für umsetzbar.
Gratisbildung für alle
Unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten müsse Bildung allen offenstehen, begründen die Initianten – vor allem Iinke Jungparteien und studentische Organisationen – ihre Initiative. Dass dies heute nicht der Fall sei, würden die unterschiedlichen Maturitätsquoten in den Gemeinden beweisen. So sei diese Quote in Schlieren zum Beispiel deutlich tiefer als am Zürichberg. Die Kosten von rund 100 – 150 Millionen Franken seien für den Kanton verkraftbar, sagen die Befürworter. Unterstützung erhalten die Initianten von der AL, der SP und der Gewerkschaft VPOD.
Ungleichbehandlung und Giesskannenprinzip
Mit der Abschaffung der Studiengebühren würden Studierende gegenüber Absolventen von höheren Berufsbildungen einseitig bevorzugt, argumentieren die Gegner der Vorlage. Eine Ungleichheit, die bereits heute bestehe, würde damit noch weiter verstärkt. Die über 100 Millionen Franken könnte man ausserdem sinnvoller einsetzen; zum Beispiel für Stipendien nicht nur an Studierende der Universität sondern auch für Berufs- und Mittelschüler. Kantons- und Regierungsrat lehnen die Initiative ab.
- Grundbuchgebühren
Wer im Kanton Zürich eine Liegenschaft kauft oder verkauft, muss Gebühren bezahlen: Heute liegt diese Grundbuchgebühr bei 1,5 Promille des Verkaufs- oder Verkehrswerts. Eine bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat möchte diese Gebühren auf 1 Promille senken. Die heutigen Gebühren seien überrissen, argumentieren sie. Auch bei einer Senkung wären sie noch kostendeckend.
Die linken Parteien sprechen hingegen von einem «unnötigen Geschenk an reiche Immobilienbesitzer». Zusammen mit der EVP haben sie deshalb das Referendum ergriffen. Auch der Regierungsrat lehnt die Senkung ab. Angesichts leerer Kantonskassen sieht er keinen Grund, auf rund 15 Millionen Franken Einnahmen zu verzichten.
- Rekurs- und Beschwerdeverfahren
Heute gelten in Rekurs- und Beschwerdeverfahren gegen die öffentliche Verwaltung unterschiedliche Fristen: Während der Staat nicht grundsätzlich an Fristen gebunden ist, muss sich der Beschwerdeführer an solche halten. Eine Mehrheit des Kantonsrats möchte gleich lange Spiesse schaffen: Neu soll für beide Seiten eine 30-tägige Frist gelten. Die Gegner, unter ihnen auch der Regierungsrat, befürchten dagegen, dass die Qualität von Entscheiden leiden könnte, wenn die Behörden keine Zeit mehr haben um die Rechtslage sorgfältig zu prüfen.