- Der Auditor der Militärjustiz hat Anklage gegen einen F/A-18-Piloten erhoben.
- Der Pilot war 2015 während eines Luftkampftrainings über dem französischen Jura verunglückt.
- Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten und wurde dabei nur leicht verletzt – der F/A-18-Kampfjet wurde vollständig zerstört.
- Der Auditor wirft dem Piloten unter anderem vor, er habe die minimale Sicherheitsflughöhe zu tief festgelegt.
Zum Unfall war es am 14. Oktober 2015 gekommen. Laut einer Mitteilung der Militärjustiz war es in der letzten Übungsphase zu einem Strömungsabriss im linken Triebwerk der F/A-18 gekommen. Das Flugzeug verlor in der Folge rasch an Höhe und der Pilot konnte es nicht mehr in eine stabile Lage bringen.
Kurz danach betätigte der Pilot den Schleudersitz. Anschliessend stürzte das Flugzeug auf eine Ackerfläche in der Nähe des Dorfes Glamondans im französischen Jura und wurde dabei vollständig zerstört. Der Pilot überlebte leicht verletzt.
Zu tiefe Flughöhe und Verletzung von Vorschriften
Der Auditor der Militärjustiz wirft dem Piloten nun einerseits vor, als «Mission Commander» angesichts der Umstände die minimalen Sicherheitsflughöhen zu tief festgelegt zu haben, andererseits habe er während der letzten Übungsphase mehrere sorgfaltspflichtwidrige Verletzungen von reglementarischen Vorschriften begangen. Diese hätten schliesslich zum Absturz des Kampfflugzeugs geführt.
Der Auditor hält zudem in seiner Anklageschrift fest, dass die Meldung des Warnsystems über den Leistungsverlust des linken Triebwerks erst mit einer Verzögerung erfolgte, wohl wegen einer technischen Fehlfunktion. Der Pilot hätte jedoch spätestens zu diesem Zeitpunkt, wenn nicht schon vorher, die für diesen Fall vorgeschriebenen Massnahmen einleiten müssen.
«Verschleuderung von Material»
Der Auditor klagt den Piloten wegen fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und wegen fahrlässigem Missbrauch und Verschleuderung von Material an. Der Fall wird vor dem Militärgericht 2 verhandelt. Für den Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, so die Militärjustiz.