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Betrügerische Abmahnungen wegen Gratisfilmen im Internet
Aus Espresso vom 20.04.2018. Bild: Colourbox
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Abzocke mit Film-Streaming Betrügerische Abmahnungen wegen Gratisfilmen im Internet

Betrüger fordern hunderte von Euro wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts. Die E-Mails können ignoriert werden.

Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» erhielt im März von einem angeblichen Anwaltsbüro mit Sitz in London und Berlin ein E-Mail. In der «Abmahnung» erklären Betrüger, sie würden im Auftrag der Filmfirma «20th Century Fox» handeln. Man wisse, dass der Hörer auf der illegalen Seite kinox.to war und fordere deshalb 326.55 Euro.

Gegenüber «Espresso» erklärt der Filmfan, dass er tatsächlich im Herbst die Seite besucht habe, er habe aber keinen Film geschaut. Als eine zweite, dritte und vierte Abmahnung kommt und ein Inkassounternehmen droht, Wertgegenstände zu pfänden, ist er verunsichert und wendet sich an «Espresso».

Auszug aus Betrugsmail mit dem Titel «Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung».
Legende: Das Schreiben macht einen professionellen Eindruck. zvg

Betrüger klauen sich die Pfändungsandrohungen gegenseitig

Der Wortlaut der Pfändungsandrohung ist exakt derselbe wie in einem betrügerischen E-Mail zu einer angeblichen Forderung zu einem Online-Routenplaner, über welches «Espresso» 2017 mehrfach berichtet hat. Auch würde ein Anwaltsbüro eine solche Abmahnung kaum ohne korrekte Anrede verschicken. Der damalige Rat, die Mails zu ignorieren und zu löschen, gilt auch hier.

«Espresso» ruft das angebliche Anwaltsbüro und das Inkassounternehmen an. Als während des kurzen Telefongesprächs klar wird, worum es geht, wird das Telefon unterbrochen, die Mitarbeiter sind nachher nicht mehr erreichbar. Der Jurist und Experte für digitales Recht, Martin Steiger, bestätigt auf Anfrage, dass es sich bei den Abmahnungen um das Werk von Betrügern handelt. Die Spuren zu den Betrügern würden sich irgendwo in Osteuropa verlieren.

Auszug aus einem Betrugs-Mail.
Legende: Das letzte Mail der Betrüger beschreibt detailliert die Pfändung. Da bekommt wohl manch einer einen Schrecken und bezahlt. zvg

Viele bezahlen die Forderungen aus Furcht vor Konsequenzen

Martin Steiger bezweifelt zudem, dass der Hörer die Mails aufgrund seines tatsächlichen Besuchs auf der Streaming-Seite kinox.to erhielt. Die Betrüger würden diese Seite erwähnen, weil es sich um die populärste handle, hier sei die Wahrscheinlichkeit am grössten, die Empfänger der Abmahnungen einzuschüchtern. In vielen Fällen würden diese bezahlen, um keine Unannehmlichkeiten zu bekommen.

Theoretisch wären legitime Forderungen an Schweizer Benutzerinnen von Streaming- und Tauschbörsen durch die Film- oder Musikindustrie möglich, erklärt Martin Steiger weiter. In der Praxis sei es den Firmen seit einem Bundesgerichtsurteil von vor ein paar Jahren jedoch untersagt, aktiv Jagd auf «Sünder» zu machen, eine Überwachung entsprechender Seiten ist ihnen seither untersagt.

Konsum von Gratisfilmen wird in der Schweiz nicht bestraft

Zudem sei das Schweizerische Urheberrechtsgesetz dahingehend ausgelegt, dass der Fokus auf die Anbieter gelegt werde, also auf die Betreiber von Streaming- und Downloadbörsen wie kinox.to, piratebay oder popcorn time. Der reine Konsum von Gratisangeboten im Netz soll nicht kriminalisiert werden, auch wenn er sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

Laut Martin Steiger ist der Konsum in der Schweiz also grundsätzlich straffrei. Schwierig wird das Ganze dann, wenn der Konsument, während er den Film schaut, diesen auch anderen Konsumenten zur Verfügung stellt, über das sogenannte Peer-to-peer-Verfahren. Dies ist insbesondere beim populären Dienst popcorn time der Fall, ist aber für den Benutzer in der Regel nicht offensichtlich.

Revision des Urheberrechts könnte den Spiess umdrehen

Die anstehende Revision des Urheberrechts könnte die Situation für Liebhaber von Gratisangeboten im Internet allerdings wieder verschärfen. Laut Martin Steiger könnte dabei das Verbot der Überwachung durch die Film- und Musikindustrie auf Druck der USA in der Schweiz wieder aufgehoben werden. Dies hätte dann eine ähnliche Abmahnungswelle zur Folge, wie sie zurzeit in Deutschland stattfindet.

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