Die Bevölkerung habe ihrem Unmut Ausdruck verliehen, sagte Sommaruga vor den Medien in Bern. Der Bundesrat verstehe diesen Unmut. Das Signal der Bevölkerung richte sich an jene Kreise der Wirtschaft, die «jedes Mass verloren» hätten. Es richte sich aber auch an die Politik, welche die Initiative nun «ohne Wenn und Aber» umsetzen müsse.
Bei der Verordnung zur provisorischen Umsetzung will sich die Justizministerin «eng an den Wortlaut der Initiative halten». Sie hat das Bundesamt für Justiz bereits damit beauftragt, die Verordnung auszuarbeiten. Die Initiative lässt dem Bundesrat dafür ein Jahr Zeit.
Elemente aus Gegenvorschlag miteinbringen
Daran will sich Sommaruga halten. Viel rascher geht es wohl aber nicht: Ein Jahr sei «sportlich», sagte Sommaruga. Der Bundesrat werde eine Anhörung durchführen, wie dies üblich sei bei wichtigen Verordnungen. Laut Sommaruga wird die Verordnung auch Strafbestimmungen enthalten, wie der Initiativtext dies vorsieht. Ob die Verfassung als Basis für Strafbestimmungen in einer Verordnung ausreicht, ist umstritten.
Die Verordnung wird gelten, bis die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesebene umgesetzt sind. Sommaruga könnte sich vorstellen, dass unbestrittene Elemente aus dem indirekten Gegenvorschlag ins Gesetz einfliessen, etwa die Bestimmungen zu Rückerstattungsklagen oder zur erhöhten Sorgfaltspflicht. Diese Punkte würden auch von den Initianten unterstützt, sagte die Bundesrätin.
Dass sich das Ja zur Initiative stark negativ auf die Wirtschaft auswirken könnte, befürchtet Sommaruga nicht: Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hänge nicht allein vom Aktienrecht ab, gab Sommaruga zu bedenken. Für die Unternehmen seien die neuen Bestimmungen eine Herausforderung, doch sei der Bundesrat überzeugt, dass die Wirtschaft damit umzugehen wisse.