- Die grosse Kammer spricht sich deutlich für eine Verschärfung des Umweltschutzgesetzes aus.
- Damit sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden.
- Die Änderung des Umweltschutzgesetzes geht nun an den Ständerat.
Der Nationalrat will die Händler verpflichten, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Art des Holzes sowie über dessen Herkunft zu informieren. Hier sah der Bundesrat lediglich vor, dass die Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben.
Stimmen aus der Debatte
Zudem will der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, bei anderen Rohstoffen – wie etwa Palmöl – Anforderungen zu stellen. So soll der Bundesrat auch verbieten können, dass solche in Verkehr gebracht werden, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder Ressourcen gefährdet.
Diese Ergänzung unterstützt auch der Bundesrat. «Die Umwelt und die Umweltzerstörung sollen uns nicht nur dann kümmern, wenn es um unsere eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen geht, sondern auch dann, wenn andere Menschen davon betroffen sind», so Umweltministerin Simonetta Sommaruga.
Eine Minderheit stellte sich gegen diesen Zusatz, da es sich nicht mehr um die von der SVP gewünschte schlanke Umsetzung handle. Diese Ergänzung führe zu einer weiteren Regulierung, so SVP-Nationalrat Hansjörg Knecht. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 101 zu 76 Stimmen für den Zusatz.
Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen aus der SVP ausgearbeitet. Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) verlangten damit gleich lange Spiesse für Holzexporte. Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen.