Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) müssten die Haushalte weniger Gebühren zahlen als heute. Das verspricht der Bundesrat. Trotzdem ist ungewiss, ob das Stimmvolk Ja sagt. Zum Erstaunen der Befürworter scheint es vielen nicht bloss um die Höhe des Beitrags zu gehen.
Statt über tiefere Gebühren wird im Abstimmungskampf über den Service public und das Programm der SRG diskutiert – Fragen, um die es in der Abstimmung vom 14. Juni allerdings gar nicht geht.
Entschieden wird einzig über einen Systemwechsel: Die bisherige geräteabhängige Empfangsgebühr soll durch eine allgemeine Abgabe ersetzt werden. Der Bundesrat und das Parlament wollen damit der Tatsache Rechnung tragen, dass das Radio- und Fernsehprogramm heute auch auf dem Computer oder dem Handy konsumiert werden kann.
Weil es keine Schwarzhörer oder -seher mehr gäbe, könnte die Finanzierung auf mehr Schultern verteilt werden. Die Gebühr für Haushalte würde dadurch laut Bundesrat von 462 auf rund 400 Franken sinken.
Höhere Gebühren für grosse Unternehmen
Dass das neue Gesetz überhaupt bekämpft wird, hängt mit den Regeln für Unternehmen zusammen. Heute zahlen die meisten keine Gebühren, obwohl sie eigentlich müssten – pro Betriebsstätte je nach Nutzung zwischen 612 und 1409 Franken.
Mit dem neuen Gesetz würden rund drei Viertel der Unternehmen – jene mit einem Umsatz von unter 500'000 Franken pro Jahr – offiziell von der Abgabe befreit. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 500'000 und einer Million Franken fielen 400 Franken pro Jahr an. Bei einem Umsatz von einer Million Franken läge die Abgabe bei 1000 Franken und würde dann stufenweise steigen. Unternehmen mit Milliardenumsätzen müssten somit mehr beitragen als heute.
Grundsatzkritik vom Gewerbeverband
Dagegen sträubt sich der Gewerbeverband, der das Referendum ergriffen hat. Für dieselbe aufgezwungene Leistung müssten Unternehmer künftig doppelt zahlen, privat und im Betrieb, kritisieren die Gegner. Ausgerechnet in Zeiten des starken Frankens würden Unternehmen stärker zur Kasse gebeten – obwohl sie ja streng genommen gar nicht Radio hören oder fernsehen könnten.
Die gegnerische Kampagne beschränkte sich jedoch nicht auf diesen Aspekt, sondern warnte vor einer neuen «Billag-Mediensteuer» – und lancierte eine Grundsatzdiskussion über das Staatsfernsehen, das zum Fass ohne Boden werde. Mit dem neuen Gesetz erhielten Bundesrat und SRG einen Freipass für unbeschränkte Gebührenerhöhungen, warnte Gewerbeverbandspräsident und SVP-Nationalrat Jean-François Rime. Es drohten Gebühren von 1000 Franken.
Aus der Luft gegriffen
Das wiederum verärgerte die Befürworter. Solche Aussagen seien völlig aus der Luft gegriffen, monierten sie. Es handle sich um bewusst gestreute, absurde Falschaussagen. Sowohl Medienministerin Doris Leuthard als auch SRG-Generaldirektor Roger de Weck versicherten, die Gebühr werde nicht steigen, sondern sinken.
Tatsache ist, dass der Bundesrat die Gebühren erhöhen könnte, wenn er wollte. Diese Kompetenz hat er allerdings schon heute, daran ändert sich bei einem Nein zum neuen Gesetz nichts. Bei einem Nein bleibt es bei den heutigen Empfangsgebühren, Haushalte und Unternehmen müssen sich weiterhin bei der Billag an- und abmelden.
Übergangsfrist von fünf Jahren
Bei einem Ja gäbe es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in welcher sich Medienabstinente von der Gebühr befreien lassen könnten. Dauerhaft befreit wären alle Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Billag-Kontrollen bräuchte es nicht mehr.
Private Radio- und Fernsehveranstalter würden ferner einen grösseren Anteil aus dem Gebührentopf erhalten. Heute erhalten die Privaten mit Service-public-Auftrag insgesamt rund 54 Millionen Franken pro Jahr, neu wären es bis zu 81 Millionen Franken – bis zu 6 Prozent statt wie heute 4 Prozent.
SVP, FDP und GLP gegen Änderung von RTVG
Im Parlament hatten sich die SVP und die GLP sowie ein Teil der FDP gegen das neue Radio- und Fernsehgesetz gestellt. Diese Parteien empfehlen denn auch ein Nein für die Abstimmung. Der Ausgang ist gemäss der ersten SRG-Trendumfrage offen: Ende April hätten sich 46 Prozent der Teilnahmewilligen bestimmt oder eher für die Vorlage ausgesprochen, 45 Prozent waren bestimmt oder eher dagegen, und 9 Prozent hatten noch keine Meinung.
Die Befürworter hatten nicht mit so starkem Widerstand gerechnet. Wenn man sich vor Augen halte, dass das heutige Gesetz nur den Schwarzhörern und -sehern diene, erstaune die massive Kampagne gegen das neue Gesetz schon etwas, stellte etwa BDP-Nationalrat Urs Gasche (BE) fest.
Wasser auf die Mühlen der Gebühren-Kritiker war ein Bundesgerichtsurteil, dass mitten in den Abstimmungskampf fiel. Das Urteil bewirkt, dass die Billag-Gebühr um rund 11 Franken sinkt, weil sie nicht mehr der Mehrwertsteuer unterliegt. Mit dem Gesetz, über das am 14. Juni abgestimmt wird, hat indes auch das nichts zu tun.