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Affäre Hildebrand Beide Angeklagte in Zürich verurteilt

Das Zürcher Bezirksgericht hat im «Fall Hildebrand» beide Angeklagte schuldig gesprochen. Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei und der ehemalige Bankangestellte, der die Affäre ins Rollen gebracht hat, wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Überraschenderweise fällt Leis Strafe höher aus.

Im «Fall Hildebrand» wurde das Bankgeheimnis verletzt: Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte, sowie den Thurgauer SVP-Kantonsrat und Anwalt Hermann Lei für schuldig befunden. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, bleibt es in beiden Fällen bei bedingten Strafen. Sie fallen allerdings wesentlich milder aus.

Lei wurde wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses und wegen versuchter Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 340 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Ex-Bankmitarbeiter – er war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend – erhielt wegen mehrfacher Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von ebenfalls zwei Jahren.

Chronologie

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Wie der SNB-Präsident über Devisengeschäfte stolperte

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Der «Fall Hildebrand»

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Der Bankangestellte hatte 2011 private Kontodaten des SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand kopiert, die auf unlautere Devisengeschäfte schliessen liessen. Er besprach sich mit seinem Schulfreund und Anwalt Hermann Lei. Die Daten gingen in der Folge an Christoph Blocher und wurden von der «Weltwoche» publiziert. Anfang 2012 trat Hildebrand zurück.

Milde Strafe wegen «ideeller Motive»

Die mildere Strafe für den Bankmitarbeiter begründete der Einzelrichter damit, dass dieser nur ideelle Motive gehabt habe. Lei hingegen habe sich zusätzlich auch «einen Sprung in seiner politischen Karriere» erhofft.

Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig. Beide Verurteilten können das erstinstanzliche Urteil vor dem Zürcher Obergericht anfechten. Die Staatsanwaltschaft hatte für Lei eine bedingte Geldstrafe von 16'500 Franken und für den Ex-Bankangestellten eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten gefordert.

Freispruch für Richter keine Option

Die Verteidigung hatte in beiden Fällen auf Freispruch plädiert. Dies kam für den Zürcher Einzelrichter aber nicht in Frage. Einen aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrund für die Verletzung des Bankgeheimnisses gebe es nicht.

Beiden Beschuldigten hätten andere und bessere Wege offengestanden, um die Affäre an die Öffentlichkeit zu tragen. Der Bankmitarbeiter hätte sich an bankinterne Stellen wenden müssen, Lei an die Aufsichtsbehörde der Schweizerischen Nationalbank, sagte der Richter.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist erschüttert.
Autor: Hermann Lei Thurgauer Kantonsrat und Anwalt

Beide Verurteilte machten vor Gericht geltend, sie hätten das Bankgeheimnis nicht verletzt, und schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Sein Mandant habe von Lei lediglich wissen wollen, ob er etwas unternehmen müsse oder nicht, hatte der Verteidiger des Ex-Bankangestellten argumentiert; Lei habe ihn dann aber unter Druck gesetzt, die Daten weiterzugeben. Umgekehrt sagte Leis Verteidiger, der Ex-Bankangestellte habe die Dokumente unbedingt veröffentlichen wollen. Lei selber erklärte, der Urteilsspruch erschüttere das Vertrauen in den Rechtsstaat: «Wer eine Untat begeht, steht gut da, und wer Missstände aufdeckt, wird bestraft.»

Verteidiger prüfen Weiterzug

Leis Anwalt hat gegen das Urteil bereits Berufung angemeldet. Der Anwalt des ehemaligen Bankangestellten will das Urteil vorerst prüfen. Weitere Verfahren in der Affäre Hildebrand sind nicht mehr hängig: Die Staatsanwaltschaft hat gegen Hildebrand kein Verfahren wegen Insidergeschäften eröffnet. Und die Verfahren gegen Christoph Blocher und andere Politiker im Zusammenhang mit der Bankgeheimnisverletzung wurden bereits vor geraumer Zeit eingestellt.

Einschätzung von SRF-Korrespondent Curdin Vincenz

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SRF: Sind das die Urteile, die man erwarten konnte?

Curdin Vincenz: Nein, nicht unbedingt. Diese Urteile sind gemessen an den Strafanträgen der Staatsanwältin eher eine Überraschung. Der eigentliche Haupttäter, der Computer-Mitarbeiter, der das Bankgeheimnis tatsächlich verletzt hat, kommt mit einer weit milderen Strafe davon, als beantragt wurde. Die Staatsanwältin forderte für ihn ein Jahr Gefängnis bedingt. Jetzt hat er nur eine relativ tiefe bedingte Geldstrafe erhalten. Auch der Thurgauer Kantonsrat Hermann Lei bekommt eine bedingte Geldstrafe, allerdings ist die höher.

Und wie begründet das Gericht diese Urteile?

Der Richter begründet sie mit der Motivlage der beiden. Das Gericht hat für den IT-Mitarbeiter gesagt, sein Verschulden sei gering. Ihm sei es nicht um eine persönliche Bereicherung gegangen, er habe einfach einen Missstand aufdecken wollen. Beim Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei sagte der Richter, dieser habe sich von der ganze Sache Schub für seine eigene politische Karriere erhofft. Seine Motive seien also eher eigennützig gewesen.

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