Die kantonalen AHV-Ausgleichskassen schauen dafür, dass die Versicherten ihre AHV erhalten. In der Waadt hat die Direktion der Ausgleichskasse anscheinend vor allem für sich selbst geschaut.
Für Büromobiliar, Reisen, Hotels und Restaurants seien exzessiv hohe Spesen von mehreren hunderttausend Franken abgerechnet worden, erklärte die zuständige Waadtländer Staatsrätin Rebecca Ruiz am Donnerstagnachmittag vor den Medien.
Es geht um die Ausstattung von Räumlichkeiten sowie Auslagen für Reisen Hotels und Restaurants im Betrag von mehreren hunderttausend Franken.
Dem Kanton Waadt waren die Unregelmässigkeiten aufgefallen, als Probleme bei der millionenteuren Entwicklung eines neuen Informatiksystems auftauchten. Darauf wurde die kantonale Finanzkontrolle eingeschaltet.
Die Finanzkontrolle lieferte am Montag einen dringlichen Zwischenbericht ab, weil die Vorwürfe so gravierend sind. «Das ausschweifende Verhalten gewisser Direktionsmitglieder ist skandalös und macht uns betroffen», erklärte Ruiz.
Das ausschweifende Verhalten gewisser Direktionsmitglieder ist skandalös und macht uns betroffen.
Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt
Gemäss den ersten Erkenntnissen wird einzig wegen der Spesenbezüge ermittelt. Wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ob es auch im Zusammenhang mit der Beschaffung des Informatiksystems zu Unregelmässigkeiten kam, ist derzeit unklar. Der Kanton Waadt schliesst das nicht aus.
Doch der Kanton muss sich auch selbst Vorwürfe gefallen lassen, denn Staatsrätin Ruiz ist zugleich Verwaltungsratspräsidentin der Ausgleichskasse. Zum Umstand, dass die Waadt nichts von den Vorgängen wusste, erklärte Ruiz, dass die Direktion offenbar ein undurchsichtiges und verzweigtes System erstellt habe, um die Spesen zu vertuschen.
Die Direktion hat anscheinend ein undurchsichtiges und verzweigtes System erstellt, um die Spesen zu vertuschen.
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Wie gross das Ausmass tatsächlich ist, werden erst der Schlussbericht der Finanzkontrolle und die Strafuntersuchung zeigen. Bei den Renten der AHV-Versicherten entstand laut ersten Erkenntnissen kein Schaden.