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Aktion gegen die CS Zwölf Klimaaktivisten freigesprochen

  • Zwölf Klimaaktivisten haben ihren Gerichtsprozess wegen einer Aktion in den Räumlichkeiten der Grossbank Credit Suisse in Lausanne gewonnen.
  • Das Bezirksgericht in Renens (VD) sprach sie frei.
  • Die Aktion sei rechtmässig gewesen, da nur von kurzer Dauer und gewaltfrei, begründete das Gericht den Freispruch.

Der Gerichtspräsident und einzige Richter Philippe Colelough kam zum Schluss, dass die zwölf Mitglieder der Bewegung «Lausanne Action Climat» (LAC) aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» gehandelt hätten. Er befand, dass das Vorgehen der Aktivisten angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen sei.

Ihre Aktion sei der «einzige wirksame Weg gewesen, um die Bank zu einer Reaktion zu bewegen, und der einzige Weg, um die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit zu erhalten», begründete der Gerichtspräsident sein Urteil weiter.

Vorwurf der «Heuchelei»

Der Prozess war der erste in dieser Grössenordnung in der Schweiz seit Beginn der Mobilisierung für das Klima. Die Aktivisten im Alter zwischen 21 und 34 Jahren hatten am 22. November 2018 während eineinhalb Stunden eine Filiale der CS in Lausanne besetzt.

Als Tennisspieler verkleidet prangerten sie die «Heuchelei einer Bank an, die sich in ihren Kampagnen des positiven Ansehens von Roger Federer bedient und gleichzeitig eine umweltschädliche Investitionspolitik verfolgt». Die CS erstattete Anzeige.

Strafbefehle angefochten

Im Frühjahr 2019 wurden die Protestierenden wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Anordnungen der Polizei zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen bei zwei Jahren Bewährung und zu einer Geldstrafe von je 400 bis 600 Franken – umwandelbar in 13 bis 20 Tage Haft – verurteilt.

Zusammen mit den Gerichtskosten hätte sich die Rechnung für die Aktivisten auf insgesamt 21'600 Franken belaufen. Diese Strafen wollten sie aber nicht akzeptieren. Sie fochten die Strafbefehle vor dem Bezirkgericht an.

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