Insgesamt vier Tage verbringen die Schweizer Grenzwächter bei der sogenannten «Aktion Knobli» in Österreich. In Zivilkleidern schreiben sie sich Autonummern von Schweizer Kunden auf, die in österreichischen Hanfläden einkaufen. Sie geben die Nummern an die Einsatzzentrale weiter, die uniformierten Kollegen kontrollieren dann die Autos an der Grenze. Das berichtet heute der «Blick».
Zollverwaltung nimmt Stellung
Grundsätzlich sei es darum gegangen, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzudecken, sagt David Marquis von der Eidgenössischen Zollverwaltung: «Im Zentrum der Aktion standen Hanfsamen. Diese können in Österreich legal erworben werden, in der Schweiz verstösst man damit gegen das Betäubungsmittelgesetz.»
Wie oft und in welchen Mengen solche Hanfsamen über die Grenze geschmuggelt werden, dazu gebe es keine Zahlen. Die Eidgenössische Zollverwaltung habe lediglich Zahlen zum gesamten Haschisch- und Marihuana-Schmuggel. Diese zeigen: Im Jahr 2018 wurden über 1300 Kilogramm Haschisch und Marihuana festgestellt.
Zivile Patrouille ist illegal
Doch selbst wenn die Kontrolle nötig ist: Es gibt Regeln, wie solche grenzüberschreitenden Aktionen durchgeführt werden müssen – etwa im trinationalen Polizeikooperationsvertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein.
Wir prüfen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder allenfalls auch Strafanzeigen.
Abgesehen davon, dass die österreichischen Kollegen nicht informiert waren, patrouillierten die Schweizer Grenzwächter in zivil. Das sei nicht erlaubt, gibt die Eidgenössische Zollverwaltung zu: «Bei der Fallnachbearbeitung wurde die Rechtssituation infrage gestellt. Im Moment prüfen wir die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder allenfalls auch Strafanzeigen.»
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat die «Aktion Knobli» gestoppt. Es scheint ein Einzelfall zu sein. Es gebe zumindest keine Hinweise, dass ähnliche Aktionen an anderen Grenzübergängen auch praktiziert wurden, so die Eidgenössische Zollverwaltung.