Mitte März hat der Bundesrat den Shutdown für die Schweiz erklärt. Nun, gut vier Wochen später, fährt er die Schweiz langsam wieder hoch. «Die Massnahmen wirken. Die Ausbreitung des Coronavirus wurde gebremst. Die Spitäler sind zurzeit nicht überlastet», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga eingangs der heutigen Medienkonferenz.
Die Wiedereröffnung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens soll in drei Etappen erfolgen:
- Ab dem 27. April dürfen Coiffeure, Kosmetikstudios, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Ebenfalls ab 27. April dürfen Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen.
- Obligatorische Schulen und Läden sollen ab 11. Mai wieder öffnen können.
- Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken sollen ab 8. Juni wieder offen sein. Bedingung ist immer, dass die Lage es erlaubt.
Wichtig sei, der Wirtschaft und den Menschen im Land eine klare Perspektive aufzuzeigen. Die Bedingung: Läden und Arbeitgeber müssten ein klares Konzept vorlegen, wie Kundschaft und Angestellte geschützt werden können.
«Wir wollen unbedingt verhindern, dass es zu einem Rückschlag kommt», ergänzte die Bundesrätin. Was mit der grossen Unterstützung der Bevölkerung erreicht worden sei, dürfe nicht gefährdet werden. «Deshalb bittet der Bundesrat die Bevölkerung, sich weiterhin an die Distanz- und Hygienemassnahmen zu halten.»
Die etappenweise Lockerung des Shutdowns
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Bild 1 von 10. Zeit für einen Haarschnitt: Ende April ist der Coiffeur-Besuch wieder erlaubt. Auch Kosmetikstudios und Nagelsalons öffnen wieder. «Diese Einrichtungen sind wichtig, weil die Bevölkerung solche Dienstleistungen braucht», so Bundesrat Berset. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 10. Über besondere, weiterreichende Massnahmen zum Beispiel für ältere Leute zu sprechen, sei heute noch zu früh, sagte der Gesundheitsminister. Aber auch wenn die Epidemie gebremst sei, bleibe das Risiko für die besonders gefährdeten Personen unverändert. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 10. Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen bleiben verboten. Die Party am Lagerfeuer oder die Hochzeitssause müssen also warten: «Das Verbot für ganz kleine Veranstaltungen inklusive Ansammlungen ist nicht aufgehoben», sagte Berset. Dabei bleibe es vorerst wegen der weiterhin grossen Bedeutung des Social Distancing. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 10. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass der Betrieb von Restaurants und Gastronomiebetrieben unter Einhaltung der nötigen Abstände schwierig werde, sagte Bundesrätin Sommaruga. «Es ist aber auch nicht jeder Betrieb gleich.» Daher gebe der Bund der Branche die Möglichkeit, ein Konzept für die Rückkehr zum Betrieb auch mit Etappierungen auszuarbeiten. Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 10. Der Bundesrat verpflichtet Arbeitgeber, besonders gefährdeten Personengruppen die Möglichkeit zu geben, weiterhin von zuhause aus arbeiten zu können. Arbeitnehmende können sich weigern, zur Arbeit zu gehen, falls sie sich dort nicht gut genug geschützt fühlen. Der Lohn muss weiter ausbezahlt werden. Voraussetzung: ein ärztliches Attest. Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 10. Unklar bleibt, wie es mit den Besuchsverboten in Altersheimen weitergeht. «Man muss die Balance finden zwischen dem, was ausbleibende Besuche für ältere Menschen bedeuten und dem Schutz besonders gefährdeter Personen», erklärte Berset. Ob Besuchsverbote aufgehoben würden, sei aber Sache der Kantone. Bildquelle: Keystone.
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Bild 7 von 10. Ein Sommer ohne Badi-Besuch? Für viele Hitzegeplagte unvorstellbar. «Heute können wir nicht sagen, ob Sie Ihren Besuch in der Badi planen können», sagte Bundespräsidentin Sommaruga. Man suche aber nach Wegen, Einschränkungen wieder rückgängig zu machen. Bildquelle: Keystone.
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Bild 8 von 10. Der Festivalsommer steht auf der Kippe: «Grossveranstaltungen werden wahrscheinlich zur letzten Kategorie gehören, die wieder zugelassen werden», so Berset. Inzwischen haben die Veranstalter des grössten Schweizer Open-Airs – dem Paléo Festival in Nyon – mitgeteilt, dass die diesjährige Ausgabe entfällt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 9 von 10. Fällt auch die Bergwanderung im Sommer ins Wasser? Man konzentriere sich zunächst auf die wichtigsten Transportmöglichkeiten, sodass vor allem Schulen wieder besucht werden können, so Sommaruga. In weiteren Etappen würde man sich dann Fragen stellen, wie es mit Bergbahnen und der Schifffahrt weitergehe. Bildquelle: Keystone.
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Bild 10 von 10. Geisterspiele oder Saisonabbruch? Ansammlungen von mehr als fünf Personen werden zumindest in den ersten beiden Phasen der Öffnung verboten bleiben. Somit kann ein geregeltes Fussball-Training frühestens ab dem 8. Juni wieder stattfinden. Damit dürfte auch die Fortsetzung der Meisterschaft mit Geisterspielen nicht vorher möglich sein. Bildquelle: Keystone.
Auch im öffentlichen Verkehr gelte es zu verhindern, dass man bald wieder auf Feld 1 steht, ergänzte die Verkehrsministerin. Auch hier brauche es griffige Schutzkonzepte – insbesondere, wenn die obligatorischen Schulen am 11. Mai wieder geöffnet werden.
Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität
Gesundheitsminister Alain Berset sekundierte: Die Epidemie sei «einigermassen unter Kontrolle». «Wir müssen so schnell wie möglich agieren, aber gleichzeitig so langsam wie nötig.» Es gelte ein Gleichgewicht zu finden, aber Priorität habe die Gesundheit der Bevölkerung.
Der Bundesrat werde die Entwicklungen nach der schrittweisen Öffnung eng überwachen und allenfalls Anpassungen vornehmen. Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolge dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen sei, so Berset.
Ein Sommer ohne Festivals?
Wann Grossveranstaltungen wieder durchgeführt werden können, wird der Bundesrat in einer der nächsten Sitzungen entscheiden. «Ich weiss, dass gerade im Sommer grosse Erwartungen da sind bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen», sagte Berset. «Aber auch die Risiken sind gross.»
Der Bundesrat wolle sich nun gemeinsam mit Organisatoren eine Übersicht verschaffen. Berset erinnerte daran, dass Länder wie Deutschland bereits entschieden haben, Grossveranstaltungen bis Ende August auszusetzen. «Wir werden uns das noch detailliert anschauen. Entschieden ist noch nichts.»
Die Maskenfrage
Die Maskenfrage wurde zuletzt heiss diskutiert – in der Bevölkerung herrscht ob widersprüchlicher Expertenmeinungen Verwirrung, ob diese tatsächlich etwas nützen. Berset wiederholte den bisherigen Standpunkt des Bundesrats.
Dieser sei gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse: «Bisher empfehlen wir das Tragen von Masken für Gesunde nicht. Wichtig ist, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen eingehalten werden.» Für chronisch Kranke sei das Tragen von Schutzmasken aber ratsam. Und: «Masken tragen darf natürlich jeder.»