Josef Koller ist bekannt unter dem Namen «Schöfli-Sepp». Er zeigt ausgedruckte Fotos seiner Alphütte. «Ich habe sie übernommen aus einem Erbvertrag von meinem Grossvater.» Vor ein paar Monaten schrieb ihm jedoch die Gebäudeversicherung, er sei gar nicht der Eigentümer der Gebäude. Eigentümerin sei die Alpkorporation. Josef Koller fiel aus allen Wolken.
Es ist aber nicht so, dass es eine Gesetzesänderung gab. Der Kanton St. Gallen setzt nur ein Gesetz um, das besagt, dass die Gebäude demjenigen gehören, dem der Boden gehört. Und der Boden gehört nicht den Älplerinnen und Älplern, sondern den Alpkorporationen. Das Gesetz gilt eigentlich schon lange. Es wurde nur bisher nicht angewendet. Ungefähr 800 Gebäude sind von diesem Wechsel betroffen.
Eigentümer der Alphütten sind empört
Josef Koller fühlt sich enteignet. «Wir haben die Hütte umgebaut und immer wieder etwas gemacht.» Vor drei Jahren zerstörte eine Lawine die Gebäude. Er hat sie wieder aufgebaut. Für eine halbe Million Franken. Nun schreibt er viele Briefe: «Ein Bundesordner ist voll mit eingeschriebenen Briefen und den Antworten.»
Der Unmut und das Unverständnis der Alphütten-Besitzer war so gross, dass der Kanton St. Gallen reagierte. Um seine Sicht zu erklären, hat er Informationsveranstaltungen organisiert.
Kanton St. Gallen erklärt seine Sicht auf die Eigentümerschaft
Sie hätten nichts Falsches gemacht, ist Alexander Gulde überzeugt, der Leiter des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht im Kanton St. Gallen. «Nach unserer Einschätzung gehören diese Alpgebäude seit Jahrzehnten – seit der Einführung des Zivilgesetzbuches in der Schweiz – den Alpkorporationen.» In der Praxis habe man die Besitzer der Gebäude lange wie Eigentümer behandelt, rechtlich stimme das aber nicht.
Der Kanton St. Gallen wolle Hand bieten für Lösungen. Auch Alexander Gulde sagt: «Ich habe sehr grosses Verständnis. Diese Leute haben sehr viel Zeit, Mühen und Geld investiert in diese Gebäude. In den Unterhalt der Gebäude, auch teilweise in den Aufbau dieser Gebäude. Und deshalb ist es eine grosse Unsicherheit für sie, dass sie nicht Eigentümer dieser Gebäude sind.»
Individuelle Lösungen für die Eigentümer der Alphütten
Das Gesetz ist klar. Denkbar wären jedoch einzelne Verträge zwischen den Älplern und den Korporationen oder Baurechtsverträge. Vermutlich müssen jedoch für jede Korporation unterschiedliche Lösungen gefunden werden.