- Verwitwete Personen sollen in Zukunft keine lebenslange Rente mehr erhalten.
- Der Bundesrat hat Gesetzesänderungen in eine Vernehmlassung gegeben, mit denen alle hinterbliebenen Elternteile gleich behandelt werden.
- Renten erhalten sollen Mütter und Väter mit unterhaltsberechtigten Kindern und alle übrigen während zwei Übergangsjahren.
Der Bundesrat hat Änderungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bis zum 29. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Er reagiert mit den Vorschlägen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und auf gesellschaftliche Entwicklungen.
Bis zum 25. Geburtstag des Kindes
Das System der lebenslangen Renten für Verwitwete entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, schreibt der Bundesrat. Immer mehr Frauen seien erwerbstätig, und die Rollen der Eltern seien anders verteilt. Leistungen für hinterbliebene Mütter und Väter sollen neu auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet sein.
Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes. Wer ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut, soll die Leistungen auch länger erhalten. Die Rente soll unabhängig sein vom Zivilstand. Wer in einer Ehe ohne unterhaltsberechtigte Kinder lebt oder vom geschiedenen Partner Unterhaltsbeiträge erhält, soll nach dem Tod des Partners oder der Partnerin lediglich noch Anspruch auf eine Übergangsrente haben.
Haben die Kinder ihre Ausbildung beendet, könne davon ausgegangen werden, dass der verwitwete Vater oder die verwitwete Mutter je nach Alter in der Lage sei, für sich aufzukommen oder die Lebenshaltung anzupassen, so der Bundesrat weiter. Bei Inkrafttreten der Vorlage sollen über 50-jährige Verwitwete mit Ergänzungsleistungen ihre Renten behalten können.
Verwitwete ab 58 Jahren ohne Kinder, denen durch den Tod ihres Partners oder ihrer Partnerin Armut droht, sollen im Rahmen der Ergänzungsleistungen individuell unterstützt werden. Der Bundesrat begründet dies mit den Schwierigkeiten für Ältere, eine Erwerbsarbeit zu finden oder das Arbeitspensum zu erhöhen.
Renten für junge Verwitwete fallen weg
Zudem sieht der Bundesrat eine Übergangsregelung vor. Demnach sollen laufende Renten bei über 55-jährigen Verwitweten, die keine unterhaltsberechtigten Kinder haben, weiter ausgerichtet werden. Für Jüngere dagegen sollen laufende Renten innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerungen aufgehoben werden.
Der Bundesrat reagiert mit der Vorlage auf Kritik des EGMR. Dieser hatte 2022 eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterlassenenrenten in der Schweiz festgestellt. Zurzeit gilt eine Übergangsregelung, die dafür sorgt, dass der Anspruch auf Witwerrente nicht bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet.
Doch die Rechtsgleichheit zwischen Witwern und Witwen soll auch Entlastungen bringen. Die Rede ist von rund 720 Millionen Franken Entlastung für die AHV und rund 160 Millionen Franken für den Bund. Treten die Neuerungen 2026 in Kraft, soll das neue System ab 2035 seine volle Wirkung entfalten.