- Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) reicht Strafanzeige gegen ihr Mitglied Roger Köppel (SVP/ZH) ein.
- Anlass dafür sind Aussagen Köppels auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily». Es geht um die Frage, ob Köppel das Amtsgeheimnis verletzt hat.
- Die APK-N habe sich zudem mit der Frage beschäftigt, ob Köppel Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht habe, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste.
Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sei die Kommission der Ansicht, dass mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege. Die fraglichen Bestimmungen im Parlamentsgesetz sehen Disziplinarmassnahmen vor für Fälle, in denen ein Ratsmitglied gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften der Räte verstösst. Wird dabei das Amtsgeheimnis verletzt, kann das Ratsbüro einen Verweis aussprechen oder ein Ratsmitglied bis zu sechs Monate von Kommissionssitzungen ausschliessen.
Köppel hatte auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt. Laut einem Bericht des «Blicks» stützte sich Köppel dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Köppel streitet Vorwürfe ab
Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die Bundesanwaltschaft (BA) klärt bereits ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Sie bestätigte am vergangenen Samstag eine Meldung der Tamedia-Zeitungen.
Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte am Sonntag auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht.