- Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat den heute 55-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten bedingt verurteilt.
- Der Mann hat vor minderjährigen Mädchen und jungen Frauen exhibitionistische und sexuelle Handlungen vorgenommen.
- Er ist unter anderem in 8 Fällen wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte ist ein ehemaliger Aargauer Mitte-Grossrat. Er soll zwischen 2017 und 2022 Mädchen und Frauen an der Aare zwischen Aarau und Olten belästigt haben. Es ging um total 35 Geschädigte.
Die Opfer berichteten vor dem Amtsgericht Anfang November über ähnliche Vorfälle: Der Mann zeigte sich nackt und sprach die Mädchen und Frauen ungebührend an. Manchen rannte er nach, manche fasste er an, manche hielt er fest, manchmal masturbierte er.
Nicht alle Fälle bewiesen
Der 55-Jährige war vor Gericht teilweise geständig, sagte aber, dass er sich an einige Vorfälle nicht mehr erinnere. Das Gericht ist sich sicher, dass er sich in acht Fällen mit Minderjährigem schuldig gemacht hat. Die Opfer seien glaubhaft und die Beweislage klar. Hier ist er gemäss Amtsgericht wegen mehrfachen sexueller und versuchten sexueller Handlungen mit Kindern, sowie Exhibitionismus und sexueller Belästigung schuldig.
Etwa gleich viele Fälle betreffen Erwachsene. Hier sei der Mann wegen mehrfachen Exhibitionismus und sexueller Belästigung schuldig, sagt das Gericht. Hinzu kommt der Vorwurf der Irreführung von Beamten. Er habe sich bei seiner Festnahme nicht kooperativ gezeigt und bei der Hausdurchsuchung versucht, Kleidungsstücke verschwinden zu lassen.
Nicht alle 26 Fälle können gemäss Amtsgericht dem Beschuldigten zugewiesen werden. Dies, weil die Opfer den Täter nicht immer klar erkennen konnten oder ihre Beschreibungen nicht auf seine Postur gepasst haben. In mehreren Fällen wurde der Mann deshalb freigesprochen.
Keine besondere Reue
Der Mann habe keine besondere Reue gezeigt, sagte das Gericht. Er sei in Therapie und werde diese noch länger brauchen. Ein Gutachten spricht von einer Rückfallgefahr. Es gilt eine Probezeit von vier Jahren.
Zudem erhält der ehemalige Politiker ein lebenslängliches Verbot, regelmässig mit Minderjährigen Kontakt zu haben, sagt das Amtsgericht.
Höhere Strafe als gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Monate Gefängnis bedingt gefordert. Die Verteidigung forderte 18 Monate bedingt. Das Amtsgericht hat also eine noch etwas höhere Strafe gewählt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden.