Die Schweizer Reisebüros leiden unter der Coronakrise. Neue Buchungen gibt es kaum – gleichzeitig sehen sie sich mit Forderungen von Kundinnen und Kunden konfrontiert, die Geld für annullierte Reisen zurückverlangen. Der Reiseverband wollte daher eine vorübergehende Änderung des Pauschalreisegesetzes erreichen. Dies hätte beispielsweise ermöglichen können, dass sich Kundinnen und Kunden mit einer Erstattung per Gutschein zufriedengeben müssen. Doch so eine Lösung ist vom Tisch. Der Bundesrat hat Spezialregelungen für die Reisebranche abgelehnt.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sagt auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso», der Bundesrat sei sich der besonders schwierigen Situation bewusst, in welcher sich Reisebüros aufgrund des Pauschalreisegesetzes befänden. Und das Seco gibt den Ball weiter ans Parlament. Dieses müsse nun entscheiden, ob die Zahlungsverpflichtungen der Reisebüros auch mit «einer allfälligen Unterstützung des Bundes» beglichen werden.
Wer kulant ist, «hilft Konkurse zu vermeiden»
Vorerst bleibt es aber dabei: Reisebüros müssen Geld für annullierte Reisen zurückbezahlen, wenn Kunden dies wünschen. «Selbstverständlich wollen wir uns an die Gesetzgebung halten», sagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reiseverbandes. Er appelliert jedoch an die Kulanz der Kundinnen und Kunden: «Jeder, der einen Gutschein akzeptiert, hilft Konkurse zu vermeiden.» Es fehle schlicht an Liquidität, so Kunz weiter. «Und es ist ja nicht so, dass wir das selbst verschuldet haben.»
Ein Problem stellen insbesondere bezahlte Flüge dar. Dieses Geld ist von den Reiseanbietern längst an die Fluggesellschaften überwiesen – doch diese bezahlen nicht zurück. Die Dachorganisation der Fluggesellschaften (Iata) hatte in einem offenen Brief an die Reisebüros geschrieben, man benötige die verbleibenden Mittel für Löhne und andere Fixkosten.
«Es braucht auf beiden Seiten Kulanz»
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz hat Geschäftsleiterin Sara Stalder zwar ein gewisses Verständnis für die Bitte der Reisebüros, Kunden sollen doch wenn möglich kulant sein. Es brauche aber auf beide Seiten Kulanz: «Der Reiseveranstalter muss den Kunden sämtliche Möglichkeiten aufzeigen – also Rückerstattung, Verschiebung der Reise oder eben einen Gutschein.» Denn nur wenn der Kunde die Wahl habe, könne er auch kulant sein.
Zum Teil würden Reisende von den Reisebüros jedoch falsch informiert, sagt Sara Stalder. «Das hören wir aus den vielen Rückmeldungen, die wir derzeit erhalten.» So gebe es Anbieter, die ihre Kunden gar nicht erst auf die Möglichkeit der Rückerstattung hinweisen würden. «Und das ist natürlich nicht korrekt.»