Die Rechtslage kurz erklärt:
Arbeitgeber müssen laut Gesetz für die notwendigen Spesen ihrer Angestellten aufkommen. Diese Bestimmung ist zwingend und darf nicht zuungunsten der Angestellten abgeändert werden. Beim Homeoffice müssen sich Betriebe aber noch an weiteren Kosten beteiligen:
Was beim angeordneten Homeoffice gilt:
- Der Arbeitgeber muss für alle Spesen aufkommen, die bei der Erledigung der Arbeit anfallen. Zum Beispiel für Büromaterial wie Papier oder Druckerpatronen. Darüber hinaus muss er sich an den Kosten für Telefon, WLAN, Internet, Strom und Wasser beteiligen.
- Kann der Arbeitgeber seinen Angestellten die nötigen Arbeitsinstrumente wie Computer, Tastatur oder ergonomische Hilfsmittel nicht zur Verfügung stellen, muss er auch diese Kosten übernehmen oder – wenn Angestellte ihre privaten Geräte für die Arbeit nutzen – ihnen eine anteilsmässige Entschädigung entrichten.
Hilfreiche Links:
Was beim «freiwilligen» Homeoffice gilt:
- Auch hier muss der Arbeitgeber alle anfallenden Spesen übernehmen, sofern er das nötige Material nicht zur Verfügung stellt.
- Eine anteilmässige Beteiligung an Kosten für Telefon, Internet, WLAN, Strom und Wasser ist Verhandlungssache. Ebenso eine anteilmässige Entschädigung für die Nutzung privater Geräte.
- Grössere Unternehmen entrichten ihren Angestellten eine Pauschale für ihre Spesen und Unkosten. Die Pauschale muss in jedem Fall die effektiven Auslagen decken.