Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ein Instrument, das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dem Erhalt von Arbeitsplätzen dient. Haben Unternehmen (in der aktuellen Situation beispielsweise Coiffeur-Salons) keine Arbeit mehr, fehlen auch die Einnahmen für die Löhne. Gleichzeitig braucht es vorübergehend die Angestellten nicht mehr. Die Konsequenz wären Entlassungen. Um dies zu vermeiden, können Unternehmen mit Kurzarbeit die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden reduzieren oder sogar ganz einstellen, während die Arbeitslosenkasse einen Teil der Lohnkosten übernimmt.
«Kurzarbeit bedeutet, dass die Angestellten nicht mehr so viel arbeiten können, wie sie gemäss Arbeitsvertrag eigentlich müssten», sagt Stephan Nauer vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau. «Das kann nur einen Teil der Arbeit betreffen oder aber sämtliche Arbeiten in einem Betrieb.» Im letzteren Fall müsste ein Unternehmen folglich 100 Prozent Kurzarbeit beantragen.
Eine Arbeitgeberin kann nur mit dem Einverständnis der Mitarbeitenden Kurzarbeit anmelden. Diese müssen schriftlich einwilligen. Tun sie dies nicht, bleibt der Arbeitgeber den vollen Lohn schuldig. Allerdings gibt Experte Stephan Nauer zu bedenken: «In der jetzigen Situation ist es wohl nicht lösungsorientiert, sich gegen Kurzarbeit zu wehren. Man riskiert, die Stelle zu verlieren.»
Welche Entschädigung erhalten Mitarbeitende bei Kurzarbeit?
Das ist abhängig vom Pensum und von dem Teil der Arbeit, der ausfällt. Arbeitet jemand 100 Prozent und hat nun gar keine Arbeit mehr, bekommt diese Person 80 Prozent des Lohns. Wenn aber beispielsweise nur 50 Prozent der Arbeit wegfällt, die Person also noch halbtags arbeiten kann, so erhält sie für diese 50 Prozent anteilsmässig den vollen Lohn. Für den halben Tag, der ausfällt, gibt es noch 80 Prozent. Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die von sich aus die Lohneinbussen der Mitarbeitenden übernehmen.
Woher bekomme ich den Lohn, wenn mein Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet hat?
Hier ändert sich nichts: Zwar wird der Ausfall von der Arbeitslosenkasse bezahlt. Der Lohn wird den Angestellten aber wie gewohnt vom Arbeitgeber überwiesen, halt einfach entsprechend weniger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die Sozialversicherungsabzüge werden weiterhin auf dem 100-Prozent-Lohn gemacht. So entstehen dem Arbeitnehmer keine Ausfälle bei der AHV und falls es doch zu einem Stellenverlust kommen sollte, wird das Arbeitslosengeld weiterhin auf der Basis des 100-Prozent-Lohns berechnet.
Mein Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet. Ich muss aber weiterhin 100 Prozent arbeiten. Wie ist das möglich?
Unternehmen melden Kurzarbeit in der Regel für den ganzen Betrieb an. Nun kann es aber sein, dass in gewissen Abteilungen weiterhin genügend Arbeit vorhanden ist. «In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren», sagt Experte Stephan Nauer. Es sei denn, ein Unternehmen meldet 100 Prozent Kurzarbeit an. Dann dürfte im ganzen Betrieb nicht mehr gearbeitet werden.