Zum Inhalt springen

Arbeitsmarkt-Integration Bund plant besseren Arbeitsmarkt-Zugang für ausländische Personen

  • Der Bundesrat will den Zugang zum Arbeitsmarkt für ausländische Personen erleichtern.
  • Dabei soll der vom Parlament beschlossene erleichterte Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene umgesetzt werden.
  • Zusätzlich will die Landesregierung die Bewilligungspflicht für Personen mit einer Härtefallbewilligung aufheben und die Meldepflicht lockern.
Video
Archiv: Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist ein langjähriges Thema
Aus Tagesschau vom 03.11.2016.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 58 Sekunden.

Die Vernehmlassung zur Änderung der entsprechenden Verordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz dauert bis am 29. Mai 2023.

Für den erleichterten Kantonswechsel für vorläufig aufgenommene Personen ist präzisiert worden, unter welchen Voraussetzungen ein Verbleib im Wohnkanton nicht zumutbar ist, wie der Bundesrat mitteilte. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Arbeitsweg mehr als zwei Stunden dauere, der Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schwer erreichbar sei oder wenn kurzfristige Arbeitseinsätze geleistet werden müssten.

Hürden bei der Arbeitsmarktintegration abbauen

Das Parlament hat im Dezember 2021 beschlossen, den Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene zu erleichtern und so die Hürden bei der Arbeitsmarktintegration abzubauen. Bisher wurde diese Änderung aber nicht in Kraft gesetzt.

Zusätzlich zu der Präzisierung der Gesetzesänderung sieht der Bundesrat zwei weitere Änderungen in den Verordnungen vor. Aufgehoben werden soll die Bewilligungspflicht für eine selbstständige oder unselbstständige Arbeit bei Personen mit einer Härtefallbewilligung.

Bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen soll zudem die Meldepflicht aufgehoben werden, wenn die Arbeit der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung dient und der Bruttomonatslohn maximal 600 Franken beträgt. Generell von der Meldepflicht befreit werden sollen zudem Personen, die ein Programm zur Vorbereitung auf die berufliche Grundausbildung besuchen.

Info 3, 22.02.2023, 12:00 Uhr ; 

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel