- Der Bundesrat will Kranke, die ein von der Grundversicherung nicht bezahltes Medikament benötigen, möglichst gleichbehandeln.
- Er schlägt neue Regeln für die sogenannte Einzelfallvergütung vor.
- Bis anhin legten die Krankenkassen die Regeln über solche Vergütungen fest.
Ob die Kosten für ein solches Arzneimittel, dessen Preis noch nicht festgesetzt ist, übernommen werden, entscheidet heute im Einzelfall die Krankenkasse. Sie stützt sich auf die Bewertung ihres Vertrauensarztes und den therapeutischen Nutzen des Arzneimittels und legt mit dem liefernden Pharmaunternehmen einen Preis fest.
Der Bundesrat will nun eine möglichst gleiche Behandlung der Patienten, die ein solches Arzneimittel benötigen, wie die Landesregierung mitteilt. Auch soll der Zugang zu einem im Einzelfall vergüteten Arzneimittel rascher vonstattengehen. Ärztinnen, Ärzte, Kassen und Pharmaunternehmen sollen administrativ entlastet werden.
Pflichten für Kassen
Der Bundesrat will die Kassen neu verpflichten, bei der Beurteilung der Fälle ein von den Vertrauensärzten entwickeltes Nutzungsbewertungstool zu benutzen und Experten beizuziehen. Zudem sollen Kassen Bewertungen gemeinsam durchführen können.
Klarere Regeln will der Bundesrat auch beim Festsetzen des Preises: Je höher der Nutzen eines Arzneimittels ist, desto höher soll der Preis sein, den die Krankenkasse mit dem Lieferunternehmen festlegt. Auch kostengünstige Therapien, die das Heilmittelinstitut Swissmedic nicht zugelassen hat, will der Bundesrat ermöglichen.
Beschleunigen will der Bundesrat zudem Aufnahmen von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste – den Katalog der Arzneimittel, die die Grundversicherung bezahlt. Pharmaunternehmen sollen neu Vorabklärungen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufnehmen können, bevor sie das Gesuch um Aufnahme auf die Liste gestellt haben.
Der Bundesrat will zudem, dass statt teurerer Originalpräparate mehr preisgünstigere Generika eingesetzt werden. Generika seien heute in der Schweiz rund doppelt so teuer wie im Ausland und würden weniger gebraucht, schrieb er. Den Hebel ansetzen will er nun in erster Linie bei Wirkstoffen mit hohem Umsatz.
Höherer Selbstbehalt vorgeschlagen
Auch die Patienten und Patientinnen will er stärker zur Kasse bitten: Beziehen sie statt des Generikums ein im Vergleich zu teures Originalpräparat mit gleichem Wirkstoff, soll ihr Selbstbehalt von heute zwanzig auf fünfzig Prozent steigen.
Anpassen will der Bundesrat auch den Länderkorb – er enthält neun Länder – und die Berechnungsmethode für Preisvergleiche mit dem Ausland. Neu soll Norwegen anstelle von Finnland für Vergleiche herbeigezogen werden – unter anderem, weil Norwegen und die Schweiz Kaufkraft-Parität haben.
Die nötigen Verordnungsänderungen sind bis zum 30. September in der Vernehmlassung. Angepasst werden sollen die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Neuerungen will der Bundesrat im ersten Halbjahr 2023 in Kraft setzen.