Die Asylgesetzrevision soll im Grossen und Ganzen so verabschiedet werden, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Das hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) nach über zehnstündigen Beratungen mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
Insgesamt musste die Kommission über 95 Anträge entscheiden, die Änderungen an der bereits vom Ständerat verabschiedeten Vorlage vorsahen. Alleine 75 davon stammten von der SVP-Fraktion.
Die Partei wollte unter anderem verhindern, dass die Asylsuchenden einen Gratis-Rechtsbeistand während des Verfahrens zur Seite gestellt bekommen. Dies würde nach Ansicht der SVP die Verfahren verschleppen und die gewünschte Beschleunigung der Asylentscheide verhindern.
CVP-Kompromiss ohne Chance
Dieser Antrag wurde ebenso abgelehnt wie ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der CVP. Dieser sah vor, nur bei Fällen, die unter das Dublin-Abkommen fallen, den Rechtsbeistand zu streichen. Denn dort sei der Fall klar: Wer in einem sicheren Drittstaat einen Asylantrag gestellt habe, könne in der Schweiz ohnehin keinen zweiten Antrag stellen.
Die Kommissionsmehrheit befand jedoch, dass dies nicht in jedem Fall zutreffe. Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat vor einiger Zeit die Schweizer Behörden zurückgepfiffen, als diese eine afghanische Familie nach Italien zurückschaffen wollten. Zuerst musste die Schweiz von Italien Garantien einholen, dass die Familie bei den südlichen Nachbarn gut aufgehoben sein wird.
Kommission für schnellen Bau der Bundeszentren
Auch in den anderen Kernpunkten der Revision nahm die nationalrätliche Kommission keine Änderungen vor. So sollen Asylbewerber in militärische Anlagen und Bundesbauten für eine begrenzte Zeit untergebracht werden können, ohne dass die Kantone oder Gemeinden dazu etwas sagen können.
Ausserdem sollen der Bund ohne komplizierte Planungsverfahren schnell neue Zentren errichten können, in denen dann die beschleunigten Asylverfahren durchgeführt werden.
Einzig die vom Ständerat eingefügte Bestimmung, wonach der Bund seine Pauschalbeiträge zurückfordern kann, wenn ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt, wurde in der SPK-N angenommen.
Wegen des letztlich klaren Votums in der Kommission geht das Präsidium davon aus, dass die Aslygesetzrevision in der Herbstsession ohne Verzögerungen definitiv verabschiedet werden kann.