Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat den Abstimmungskampf ums neue Asylgesetz eröffnet. Die Ausgangslage für die Abstimmung vom 5. Juni scheint klar: Alle gegen die SVP – genau wie bei der Durchsetzungsinitiative.
Doch dieses Mal hat die SVP Unterstützung von unerwarteter Seite. Linke Anwälte lehnen die Revision ebenfalls ab.
Steiner: Unabhängigkeit kaum möglich
So verurteilen zum Beispiel die Demokratischen Juristen, eine Vereinigung linker Anwälte, die Revision, weil sie zu einem Abbau von Grundrechten der Asylsuchenden führe. Der Berner Rechtsanwalt Michael Steiner kritisiert gegenüber «10vor10» die verkürzten Beschwerdefristen.
Zudem ist Steiner überzeugt, dass eine unabhängige Rechtsvertretung nicht möglich ist, da diese Rechtsvertreter vom Bund finanziert werden. Der Bund habe aber kein Interesse an langen Rekursverfahren, da sein oberstes Ziel schnellere Asylverfahren seien.
Steiner ist wichtig aufzuzeigen: Nicht nur die SVP ist gegen die Revision. «Wenn die Asylgesetzrevision nicht durchkommt, ist es auch ein Sieg linker Leute, welche die Grundrechte nicht abbauen wollen.»
Dominique Wetli, Leiter Rechtsschutz im Testbetrieb, wehrt sich gegen die Kritik seiner Juristenkollegen: «In den letzten 21 Monaten des Testbetriebs gab es keinen Moment, wo ich mich vom Staatssekretariat für Migration beeinflusst gefühlt hätte. Ich konnte immer ganz frei und im Sinne der Asylbewerber entscheiden».
Zudem seien die beiden Terminologien «Gratis-Anwalt» und «Beschleunigungsanwalt» nicht ganz richtig. «Anwalt bin ich nicht, und gratis bin ich auch nicht», erklärt Wetli. Die Bezeichnung «beigeordneter Rechtsvertreter» sei passender.
Nur wenige Rekurse gegen Asylentscheide gutgeheissen
Neuste Zahlen vom Bundesverwaltungsgericht zeigen, dass im letzten Jahr 121 Asylrekurse aus dem Testzentrum Zürich beim Gericht eingegangen sind (2014: 91). Lediglich 2 Rekurse wurden im letzten Jahr gutgeheissen (2014: 0).
Insgesamt wurden im letzten Jahr beim Bundesverwaltungsgericht 5661 Rekurse gegen Asylentscheide eingereicht (2014: 4832). Gutgeheissen wurden im letzten Jahr nur gerade 4 Prozent der Rekurse.
SVP gegen kostenlose Rechtsvertretung
Über die Asylgesetzrevision wird am 5. Juni abgestimmt. Die SVP hat gegen die Revision das Referendum ergriffen. Mit dem neuen Asylgesetz sollen die Asylverfahren deutlich verkürzt werden. Um die Verfahren trotzdem fair durchführen zu können, erhalten die Asylbewerber einen unentgeltlichen Rechtsvertreter an die Seite gestellt.
Diese Rechtsvertreter werden von der SVP als «Gratis-Anwälte» bezeichnet und scharf kritisiert. Die SVP glaubt, die Schweiz werde wegen der «Gratisanwälte» für Asylsuchende noch attraktiver.