Die Zahl der neuen Asylgesuche gibt einen wichtigen Hinweis darauf, wie sich die Situation im Asylbereich entwickelt. Die Daten werden seit 2013 monatlich vom Staatssekretariat für Migration (SEM) publiziert.
Neue Asylgesuche sind stark von aussenpolitischen Ereignissen geprägt. Weil die wichtigste Fluchtroute über das Mittelmeer führt, steigen die Gesuche über den Sommer jeweils an. Den grössten Migrationsdruck erfuhr die Schweiz aufgrund des Kosovo-Konflikts Ende der 1990er Jahre.
Die monatlichen Ankünfte in Italien gelten als Indiz darauf, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln könnte. Allerdings wird nur ein Bruchteil davon in der Schweiz um Asyl suchen.
Viele der zehn Länder, aus denen die meisten Geflüchteten stammten, sind in regionale Konflikte verwickelt. Ein anderer Grund, um in der Schweiz um Asyl zu suchen, ist die bereits vorhandene Diaspora einzelner Nationalitäten.
Vereinfacht gesehen gibt es für ein Asylgesuch drei mögliche Antworten.
- Das Gesuch wird gewährt und der Geflüchtete bekommt einen anerkannten Flüchtlingsstatus.
- Das Gesuch wird abgelehnt und der Geflüchtete weggewiesen.
- Das Gesuch wird zwar abgelehnt, der Geflüchtete darf aber vorläufig bleiben, weil eine Wegweisung aus humanitären Gründen nicht zumutbar ist, weil dort beispielsweise Folter oder Krieg droht.
Während gewisse Nationalitäten kaum Chancen auf Asyl haben, ist es bei anderen von Fall zu Fall verschieden.
Jede Person im Asylprozess hat einen Status. Entweder, sein Gesuch ist noch hängig, er steckt in einem Rechtskraftsprozess, das heisst: die Person hat gegen einen Entscheid Rekurs eingelegt und jetzt muss das Gericht entscheiden.
Fast alle Asylgesuche werden als eine von vier Kategorien klassifiziert. Wenn das Gesuch gewährt wird, ist der Gesuchsteller als offizieller Flüchtling anerkannt und darf in der Schweiz bleiben. Aber auch bei jenen, die abgelehnt werden, müssen nicht alle das Land verlassen. Wer als «Vorläufig aufgenommen» eingestuft wurde, darf vorläufig bleiben, weil die Situation in seinem Heimatland eine Rückschaffung nicht zulässt. Bei einem Nichteintretensentscheid hingegen wird gar nicht aufs Gesuch eingegangen und die Person muss sofort das Land verlassen.
Wessen Asylgesuch abgelehnt und nicht vorläufig aufgenommen wurde, muss die Schweiz verlassen. Dies kann über eine kontrollierte, behördlich-bestätigte Ausreise geschehen. Wer sich weigert, wird von den Behörden in die Heimat oder in die zuständige Dublinnation ausgeschafft. Unkontrollierte Ausreisen bezeichnet Abgewiesene, die ohne Kontrolle das Land verliessen oder untertauchten.
Viele der Asylsuchenden sind sogenannte Dublinfälle. Das Abkommen besagt, dass Asylsuchende in jenem Land den Asylprozess vollziehen müssen, wo sie zuerst einen Antrag eingereicht haben. Stellen sie in der Schweiz nochmals einen Antrag, schickt sie die Schweiz ins erste Land zurück.