Unter diesen Umständen könne er sich wohl nicht gegen Covid-19 impfen lassen: So sagte es der Hausarzt einem säumigen Prämienzahler im Kanton Aargau. Der Mann hat seit zwei Jahren Ausstände bei der Krankenkasse und steht daher auch auf der sogenannten Schwarzen Liste des Kantons, er hat also nur noch Anspruch auf medizinisch zwingend notwendige Behandlungen.
Niemand wird abgelehnt
Der Mann fragte dann auch noch an anderen Stellen nach – unter anderem in einem Spital und bei der Impfhotline des BAG. Die Antwort sei immer die gleiche gewesen, erzählt er: Mit Ausständen bei der Krankenkasse sei eine Impfung gegen Covid-19 nicht möglich. Schliesslich versuchte er gar nicht erst, sich für die Impfung anzumelden und meldete sich stattdessen beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Wie er sich denn nun impfen lassen könne?
Die Antwort: Dass sich Personen mit Ausständen bei der Krankenkasse nicht impfen lassen können, stimmt nicht: «Ein allfälliger Eintrag auf der Liste der säumigen Versicherten hat keinen Einfluss», heisst es beim Kanton Aargau auf Anfrage. Es gebe für diese Personen auch keinen gesonderten Anmeldeprozess.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt, die Covid-19-Impfung werde bei Personen mit einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von den Krankenversicherern übernommen: «Auch wenn Personen ihre Prämien nicht bezahlen, verfügen sie immer noch über eine OKP.»
Auch in anderen Kantonen «selbstverständlich»
Schwarze Listen und damit Leistungssperren für säumige Prämienzahler gibt es auch in anderen Kantonen. So etwa in Zug. Die Zuger Gesundheitsdirektion schreibt auf Anfrage, dass sich Betroffene «selbstverständlich» kostenlos impfen lassen könnten.
«Für diese Personen gilt auch kein spezielles Anmeldeprozedere. Sie können sich regulär online für einen Termin anmelden oder für eine Walk-In-Impfung ohne Voranmeldung im Impfzentrum vorbeigehen.» Und aus dem Kanton Luzern heisst es, säumige Prämienzahlende sollen einen möglichst niederschwelligen Zugang zur Impfung haben – es werde nicht überprüft, ob eine Person auf der Schwarzen Listen stehe.
Gleich tönt es aus der Ostschweiz. Der Kanton St. Gallen, wo derzeit über die Abschaffung der Schwarzen Liste beraten wird, teilt mit, es bestehe trotz ausstehender Prämien ein Versicherungsverhältnis.
Der Kanton Thurgau, der ebenfalls eine Schwarze Liste führt, liess unlängst gegenüber «Tagblatt.ch» ausrichten, dass die Kosten für die Corona-Impfung «unter den Notfallbegriff» fallen. Und bei medizinischen Notfällen haben säumige Prämienzahler wie erwähnt Anspruch auf eine Behandlung. Das gilt im Übrigen auch für die seltenen Fälle, in denen die Nebenwirkungen der Impfung eine ärztliche Behandlung zwingend notwendig machen. Auch dann liegt ein medizinischer Notfall vor, der vergütet wird.