Die Stimmbevölkerung entscheidet am 24. November 2024 über die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Es kommt zur Abstimmung, da gegen das Gesetz das Referendum ergriffen wurde.
Ziel der Vorlage
Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden heute je nach Bereich unterschiedlich finanziert. Die Kantone finanzieren mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Leistungen (mit Übernachtung im Spital), höchstens 45 Prozent werden mit Prämien finanziert. Ambulante Leistungen (ohne Übernachtung) werden vollständig durch Prämien finanziert. Für Pflegeleistungen leisten die OKP und die Pflegebedürftigen je einen Beitrag, die Kantone sind für die Restfinanzierung zuständig.
Abstimmungstext
Das ist neu
Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, ab 2032 auch die Pflegeleistungen. Die Versicherung erstattet die Kosten der versicherten Leistungen, entweder den Leistungserbringern (tiers payant) oder den versicherten Personen (tiers garant). Die Kantone leisten einen Beitrag von mindestens 26.9 Prozent der Nettokosten (d. h. nach Abzug der Kostenbeteiligung) an die Versicherer. Maximal 73.1 Prozent der Nettokosten werden mit Prämien finanziert. Weil die Kantone neu auch ambulante Leistungen mitfinanzieren, erhalten sie diverse neue Steuerungsmöglichkeiten.
Drei Argumente dafür
- Die Prämienzahlenden werden über alles gesehen entlastet.
- Unnötige Behandlungen und Spitalaufenthalte werden vermieden.
- Pflegeeintritte werden verzögert, was Kosteneinsparungen bedeutet.
Drei Argumente dagegen
- Die Krankenkassenprämien werden durch Efas weiter steigen.
- Die Pflegeheimkosten für die einzelne Person werden noch höher ausfallen.
- Der Druck auf das Pflegepersonal wird nochmals zunehmen, darunter wird die Qualität der Pflege leiden.
Abstimmungsempfehlung
Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 141 Mitglieder dafür aus, 42 dagegen. Im Ständerat wurde sie mit 42 zu 3 angenommen.